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Experten-Antwort

Antrag-Weiterzahlung EU-Rente

von lu06.01.2013 | 19:30
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5 Antworten

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Hallo, kann ich für meinen Mann den Antrag auf Weiterzahlung einer EU-Rente als Bevollmächtigte unterschreiben (habe eine separate Vollmacht für Regelung Rentenangelegenheiten). Mich irritiert im Antrag Formula R 120 Nr. 11 der Hinweis, dass der Antragsteller selbst unterschreiben muss (nicht der Bevollmächtigte) zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Also die Rentenversicherung kann sich von den Ärtzen die Berichte gerne anfordern, hab ich nichts dagegen. Aber ich versteh nicht, ob ich das nun als Bevollmächtigte unterschreiben darf? Vielleicht kann mir da jemand helfen. MfG Lu

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht kann nur Ihr Ehemann erklären.

Deshalb wäre es tatsächlich wünschenswert, dass der Antrag von Ihrem Mann unterschrieben wird.

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4 Antworten

Otto N.am 06.01.2013 | 19:58
Glauben Sie ernsthaft, dass irgendjemand die Unterschrift näher überprüft? Wie sollte das wohl gehen, wenn man keine Vergleichsmöglichkeiten hat? Erst wenn der vermeintliche Antragsteller ggf. abstreitet diesen Antrag jemals gestellt zu haben, wird eine Überprüfung der Unterschrift relevant. Aber da Ihr Mann wohl kaum ein Interesse daran haben wird, wird niemals jemand erfahren, wer den Antrag tatsächlich unterschrieben hat. Sehen Sie das anders?
Inconspectaam 06.01.2013 | 20:29
Ich sehe das anders. Es wurde ja offensichtlich schon ein Rentenantrag gestellt und auch die Bevollmächtigung wird noch in der Akte liegen. Ganz abgesehen davon, dass es schlicht Urkundenfälschung wäre. Zur Frage: Die Bevollmächtigung gilt nur gegenüber der Rentenversicherung. Das heißt, Sie dürfen natürlich den Antrag für Ihren Mann stellen. Wenn Sie sich unter "Antragstellung durch eine andere Person" eintragen und die Bevollmächtigung vorliegt, werden Bescheid und Schriftverkehr über Sie geführt. (Wie es vermutlich bis jetzt auch geschehen ist) Eine Vollmacht - gegenüber der Rentenversicherung - gilt nicht auch gegenüber dem Arzt. Der Arzt will die Einverständnis seines Patienten haben, bevor er Befunde an eine Behörde schickt. Was spricht denn dagegen, dass Ihr Mann unterschreibt?
Betreueram 07.01.2013 | 19:27
Ist ihrr Mann denn so schwer krank, das er noch nicht mal eine Unterschrift lesiten kann ???? Wenn ja, sollten Sie über eine Betreuung nachdenken und sich selbst als Betreuerin einsetzen. Dann können Sie für ihren Mann überall unterschreiben.
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