Hallo Michael J.,
da W*lfgang und Schade am Wochenende fleißig im Forum tätig waren, bleibt mir nichts mehr, als deren Antworten zu bestätigen: Bei der nun anstehenden Berechnung der Witwenrente wird das nicht ausgezahlte Sterbevierteljahr berücksichtigt werden und Ihre Schwiegermutter die volle Nachzahlung erhalten.