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Experten-Antwort

Antragstellung auf Vorschusszahlung der Witwenrente fehlgeschlagen

von Michael J.13.02.2016 | 13:05
1947 Ansichten
4 Antworten

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Folgender Sachverhalt: Schwiegervater ist am 14.12.2015 verstorben. Antrag auf Vorschusszahlung am 15.12.2015 beim Bestatter gestellt. Am 04.01.2016 Antrag auf Witwenrente gestellt, angegeben wurde, dass ein Antrag auf Vorschuss zur Witwenrente am 15.12.2015 gestellt wurde. Sterbeurkunde wurde am 03.02.2016 vom Bestattungsamt ausgestellt und am 05.02.2016 haben wir diese vom Bestatter erhalten. Rechnung des Bestatters am 05.02.2016 mit allen eingereichten Unterlagen erhalten. Habe dann gesehen, das der Bestatter den Antrag erst am 05.02.2016 weggeschickt hat. Rente des Schwiegervater wurde für Januar und Februar überwiesen. Am 12.02.2016 den Kontoauszug für die Schwiegermutter von der Bank geholt. Stelle dann fest dass die Rentenzahlungen für Jan. und Febr. zurückgebucht wurden, Konto im Minus. Habe dann im Internet recherchiert und schlussfolgere, dass: Der Bestatter hat uns die Seite 2 des Antrags mit den Informationen zum Antrag nicht ausgehändigt und auch nicht informiert dass der Antrag auf Vorschuss zur Witwenrente nicht fristgemäß gestellt werden kann wegen der fehlender Urkunde. Jetzt meine Fragen zu diesem Vorgang: Antrag auf Vorschusszahlung wurde viel zu spät eingereicht. Ist er jetzt ungültig? Ist mit den Antrag auf Witwenrente auch die Nachzahlung des Sterbevierteljahres eingeschlossen? Im Rentenantrag wurde ja angegeben dass ein Antrag auf Vorschuss zur Witwenrente gestellt wurde. Muss man evtl. einen Antrag stellen damit das Sterbevierteljahr nachgezahlt wird? Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank für die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael J.,

da W*lfgang und Schade am Wochenende fleißig im Forum tätig waren, bleibt mir nichts mehr, als deren Antworten zu bestätigen: Bei der nun anstehenden Berechnung der Witwenrente wird das nicht ausgezahlte Sterbevierteljahr berücksichtigt werden und Ihre Schwiegermutter die volle Nachzahlung erhalten.

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3 Antworten

Schorscham 13.02.2016 | 14:38
Zitat von Michael J. anzeigenausblenden
Seltsam, dass Sie fast 2 Monate auf die Sterbeurkunde/n warten mussten. Gewöhnlich dauert das nur wenige Tage. Rentenanträge werden gewöhnlich in jedem Bürgeramt und Rathaus aufgenommen. Dort erhalten Sie auch Auskünfte bzgl. Ihrer Fragen. Ich kann Sie schon mal so weit beruhigen, dass keine Rentenzahlung verloren geht. Sobald die Ansprüche geklärt sind, werden ausstehende Beträge nachgezahlt. MfG
W*lfgangam 13.02.2016 | 15:12
Zitat von Michael J. anzeigenausblenden
Hallo Michael J., ja. Es wird im Rentenbescheid eine Nachberechnung vorgenommen mit bereits gezahlten Monaten und der zustehenden Witwenrente. Da Ihre Mutter in den ersten 3 Monaten eine Null-Zahlung (wegen der Rückbuchung) erhalten hat, werden die ersten 3 Monate mit der 100 %-igen Witwenrente (das so genannte Sterbevierteljahr/Vorschusszahlung) nachberechnet und zeitnah als Nachzahlung angewiesen. Gruß w.
Michael J.am 09.03.2016 | 14:21
Ende gut, alles gut; Letzte Woche erhielt die Schwiegermutter den Bescheid für Witwenrente. Darin steht, dass eine Nachzahlung von 3 Monatsrenten des verstorbenen Schwiegervaters überwiesen werden. 4 Tage später war das Geld auf dem Konto der Schwiegermutter. Herzliche Dank an Alle für die Unterstützung.
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