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Anwartschaft ALG1 nach EM-Rente

von Helga07.10.2026 | 17:18
26 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, habe ich nach 6 Jahren Bezug der vollen und immerwieder befristeten EM-Rente eine (neue) Anwartschaft auf ALG1 erworben? Ich kam im Januar 2021 vom ALG1 (Nahtlosigkeit) in die befristete volle EM-Rente und bezog das ALG1 nur wenige Monate. Wenn die volle EM-Rente nun im Dez.2027 nicht mehr weiterbewilligt werden sollte, steht mir dann für wenige Monate das ALG1 zu? Ich kann nämlich im Frühjahr 2028, also nur wenige Monate später, in die vorgezogene SB-Rente wechseln, insofern sich nichts an den jetzigen Gesetzen für den Jahrgang 1966 ändert. Mercy vorab.

4 Antworten

AfAam 07.10.2026 | 17:26
Fragen zum Anspruch auf Arbeitslosengeld beantwortet die Agentur für Arbeit und nicht die Rentenversicherung.
Zam 07.10.2026 | 17:32
Ja. Schließlich mussten Sie sich ja auch drei Monate vor Ablauf der befristeten EM-Rente bei der Agentur für Arbeit melden. Das hatten Sie doch immer gemacht, oder? Nur nach Entzug einer Dauerrente gibt's kein Alg 1. Bei befristeten Renten entrichtet die DRV Pauschalbeiträge an die Bundesagentur für Arbeit. Zudem gilt der Rentenbezug als Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung.
Vorsicht!am 07.10.2026 | 18:00
Zitat von Z anzeigenausblenden
Kann sein oder auch nicht. Dies ist kein Forum zu Ansprüchen auf Arbeitslosengeld. Hier in der Anonymität äußern sich gern Personen, auch wenn diese Themen nicht in dieses Forum gehören. Scheint so eine Art Aufmerksamkeitsdefizit zu sein.
KSCam 07.10.2026 | 20:18
Ob Sie in gut einem Jahr eventuell ALG bekommen, sofern die Rente nicht verlängert würde, sollten Sie mit der Agentur für Arbeit und nicht mit der DRV diskutieren. Denn diese Behörde entscheidet das.
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