Hallo,
Sie sollten auf jeden Fall rechtzeitig die Weitergewährung beantragen. Nach Ihren Schilderungen wird Ihre Rente dann voraussichtlich in eine Dauerrente umgewandelt.
Davon unabhängig können Sie Ihre Idee von einer Tätigkeit in einer WfbM weiterverfolgen. Diese Tätigkeit ist ja gerade für Menschen, die erwerbsgemindert sind, gedacht. Eventuelles Einkommen aus dieser Tätigkeit wird nicht als Hinzuverdienst bei der EM-Rente berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung