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Experten-Antwort

Arbeit in Werkstatt für behinterte Menschen

von Bruno17.05.2023 | 06:10
136 Ansichten
2 Antworten
Ich bin 59 Jahre alt und Schwerbehintert, mein gesamt GdB ist 60 mit MZ RF. Auch erhalte ich eine befristete volle EM-Rente von der DRV. In einem Jahr endet diese volle EM-Rente nach 9 Jahren ( keine Arbeitsmarktrente) . Auf den allgemeinen ersten Arbeitsmarkt kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Meine Frage und Überlegung ist es für mich möglich in einer geschützten WfbM zu arbeiten? Muss ich wieder rechtzeitig einen Weiterzahlungsantrag für EM-Rente stellen? Würde eine Arbeit in einer WfbM als Hinzuverdienst / Einkommen gelten und bei der EM-Rente angerechnet werden? Mir ist es auch wichtig wieder eine Aufgabe zu haben die mich erfüllt und unter Menschen zu sein. Vielen dank an alle die mir Antworten !

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.05.2023 | 08:36

Hallo,

Sie sollten auf jeden Fall rechtzeitig die Weitergewährung beantragen. Nach Ihren Schilderungen wird Ihre Rente dann voraussichtlich in eine Dauerrente umgewandelt.

Davon unabhängig können Sie Ihre Idee von einer Tätigkeit in einer WfbM weiterverfolgen. Diese Tätigkeit ist ja gerade für Menschen, die erwerbsgemindert sind, gedacht. Eventuelles Einkommen aus dieser Tätigkeit wird nicht als Hinzuverdienst bei der EM-Rente berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 17.05.2023 | 06:53
Selbstverständlich müssen Sie rechtzeitig - am besten so 4-6 Monate vor Ablauf - einen Antrag auf Weiterzahlung der EMR stellen. Einer Beschäftigung in einer WfBM steht nichts im Wege, eine gute Antwort finden Sie auch hier: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/werksta…
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