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Experten-Antwort

Arbeit und Erwerbsminderung

von Ratloser07.03.2018 | 17:52
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7 Antworten

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Hallo, ich habe ein etwas eigenartiges Problem. Laut Gutachten von der Rentenversicherung kann ich auf Dauer keine 3 Stunden am Tag arbeiten. Da ich nur eine kleine Rente kriege, 197,30 Euro, habe ich mich entschlossen, wieder arbeiten zu gehen. Ich fand einen Job im örtlichen Schrotthandel und arbeite dort Vollzeit 8 Stunden am Tag normal die Woche. Der Lohn ist gut, er beträgt 1600 Euro netto mtl. Der Rentenversicherung habe ich das ganze natürlich mitgeteilt per Einschreiben Rückschein. Nur die meldet sich nicht, und das seit nun schon seit 18 Monaten. Eigentlich dürfte ich doch keine Rente mehr bekommen, oder irre ich mich da? Nicht, das die mir dann Betrug unterstellen, oder ähnliches. Versteht mich nicht falsch, aber ich arbeite Vollzeit seit eineinhalb Jahren und die Rentenversicherung erkennt das nicht an, oder was bedeutet das? Schwierigkeiten bei der Arbeit habe ich auch keine, ich fühle mich rundum wohl. Das Geld von der Rente habe ich nicht ausgegeben. Was nun, meine guten Experten? Zumal, ich bin sogar hingefahren, aber die meinten, sie seien nicht zuständig. Ja, was denn nun? Danke für eure Hilfe bei dem eigenwilligen Fall. Ein etwas ratloser Mann

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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6 Antworten

Ratgeberam 07.03.2018 | 18:42
...per Einschreiben Rückschein.... Das ist doch gar nicht nötig und teuer. Normaler Brief reicht aus, wer soll da Unterschreiben? Frau oder Herr Rentenversicherung gibt es nicht. Nochmal ganz normal schreiben mit Versicherungsnummer die im rentenbescheid steht.
Rastlosam 07.03.2018 | 18:56
Hallo, das kann man laut sagen. Sie haben ein sehr sehr sonderbares Problem. Kann ich sehr gut verstehen das die meinten, sie seien nicht zuständig. Das Gebäude neben an wäre für Sie zuständig. Nennt sich Die Anstalt. Mfg
Evaam 07.03.2018 | 19:30
Dieser Spruch wird nie arbeitslos, die Dummheit der breiten Masse ist unbeschreiblich.
Schorscham 07.03.2018 | 19:49
Selbst wenn Ihre ominöse Story wahr wäre, würde ein nicht angekommener Brief nichts an der Erstattungspflicht der zuviel erhaltenen Rente ändern. Einschreiben hin oder her. Üben Sie noch ein wenig. Der Lügenbaron Baron Münchhausen war um einige Klassen talentierter als Sie... MfG
W*lfgangam 07.03.2018 | 20:38
...die Aussage ist so schon mal falsch! > Eigentlich dürfte ich doch keine Rente mehr bekommen, oder irre ich mich da? Eigentlich ist nicht absolut, insofern Ausnahmen möglich. Womöglich ist bei Ihnen 'sine cerebrum' diagnostiziert worden, dann ist die Weiterzahlung der Rente durchaus verständlich ;-) Gruß w.
Einer der gerne arbeitetam 07.03.2018 | 23:51
Das verdient aber den ersten Platz in der Rangfolge für besonders unsinnige Trollbeiträge. Möchte bloß mal wissen, was das soll..... PS: An die Experten: Gegenmaßnahmen?
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