Die Arbeitsmarktrente ist eine besondere Form der Erwerbsminderungsrente, die gewährt wird, wenn eine Person zwar noch teilweise arbeitsfähig ist (zwischen drei und sechs Stunden täglich), aber aufgrund der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt keine entsprechende Stelle finden kann. Sofern Sie neben einer Arbeitsmarktrente also eine Beschäftigung aufnehmen, wird hier natürlich genau geprüft, ob der Arbeitsmarkt grds. wieder zur Verfügung steht.
Der ausschlaggebende Wert bei einer Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich die tägliche Arbeitszeitgrenze. Die wöchentliche Gesamtstundenzahl von 15 Stunden ergibt sich aus der täglichen Grenze von 3 Stunden bei einer 5-Tage-Woche, ist aber nicht der primäre Maßstab. Ggf. sind im Einzelfall Ausnahmen möglich. Wenden Sie sich gerne schriftlich unter Auflistung Ihrer täglichen Arbeitsstunden an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
Der Arbeitsmarkt ist nicht verschlossen. Suchen Sie sich eine 6 Stunden Teilzeitstelle und schröpfen Sie nicht fie Solidargemeinschaft
Es ist schon Merkwürdig. Erst findet man keine Arbeit bei einer TeilEMR, erschleicht sich eine volle Rente in Form AMR und plötzlich ist Arbeit da. Unfassbar
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Unfassbar dämlich sind nur Deine inhaltsleeren, polemischen und überflüssigen Kommentare. Danke dafür Du Foren🤡!
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