Während der Bezugs einer befristeten Rente wegen Erwersminderung werden auch Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit geleistet. Rechtzeitig vor dem Wegfall der Zeitrente werden Sie vom Rentenversicherungsträger diesbezüglich schriftlich darauf hingewiesen.
Sofern der Anspruch auf Arbeitslosengeld noch nicht erschöpft ist,erfolgt nach dem tatsächlichem Wegfall der Zeitrente auch eine Zahlung durch die Bundesagentur für Arbeit.