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Arbeitlosengeld

von Paula07.09.2007 | 11:31
1324 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Forum, ich bin 55 Jahre und bekomme 3 Jahre volle EU-Rente.Habe 39 Jahre ohne Fehlzeit gearbeitet und war noch nie arbeitslos.Bezahlt die RV während meiner EU an das Arbeitsamt Beiträge und sollte meine EU nach Ablauf nicht verlängert werden,bekomme ich dann Arbeitslosengeld 1 oder ist das durch 3 Jahre EU hinfällig geworden?? Für Antworten vielen Dank!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Während der Bezugs einer befristeten Rente wegen Erwersminderung werden auch Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit geleistet. Rechtzeitig vor dem Wegfall der Zeitrente werden Sie vom Rentenversicherungsträger diesbezüglich schriftlich darauf hingewiesen.

Sofern der Anspruch auf Arbeitslosengeld noch nicht erschöpft ist,erfolgt nach dem tatsächlichem Wegfall der Zeitrente auch eine Zahlung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo, Maria,

wWenn Sie einen Angehörigen pflegen, erwerben Sie auch ohne eigene Beiträge einen (zusätzlichen) Rentenanspruch. Als Pflegeperson sind Sie dann in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn die nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit wenigstens 14 Stunden wöchentlich umfasst. Dabei muss der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben, und sie dürfen neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

Falls Sie es nicht schon getan haben, wenden Sie sich diesbezüglich umgehend an die zuständige Pflegekasse (Krankenkasse).

Inwieweit Sie nach Aufgabe Ihrer aktuellen Beschäftigung Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, bitten wir mit der für Sie zuständigen Agentur abzuklären.

4 Antworten

mariaam 07.09.2007 | 14:25
Ich bin über 50 und pflege meinen seit 1-1/2 Jahren komplett hilflosen Ehemann (PflSt III). Daneben arbeite ich 15-18 Std. pro Woche - ausschließlich abends/teilw. bis in die Nacht. Teilzeit tagsüber kann mein AG nicht anbieten. Kann ich Leistungen aus der Arbeits-losenversicherung beziehen, wenn ich diese Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und selbst beende? Danke.
KSCam 07.09.2007 | 16:17
das ist doch weniger eine Frage ans Rentenforum ? sondern an die netten Kolegen der Bundesagentur für Arbeit - wenden Sie sich dorthin!
Sandraam 09.09.2007 | 20:37
Die Antwort des Experten ist so nicht richtig! Es werden von der Rente lediglich Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Es kann jedoch sein, dass ein nicht verwirkter Anspruch auf Arbeitslosengeld vor Bezug der Erwerbsminderungsrente nach deren Ablauf wieder auflebt.
TCKam 10.09.2007 | 08:09
Die Antwort des Experten ist durchaus richtig! Rentenbezieher wegen voller Erwerbsminderung sind in der Regel versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung nach § 26 (2) Nr. 3 SGB III. Die Beiträge werden pauschal nach § 345a SGB III allein vom Rentenversicherungsträger gezahlt.
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