Die Deutsche Rentenversicherung prüft das Leistungsvermögen von Versicherten nur, wenn dies im Rahmen einer Antragstellung zur Entscheidung über die beantragte Leistung notwendig wird. In Ihrem Fall ist die dauerhafte volle Erwerbsminderung vermutlich in einem vorangegangenen Renten-, Rehabilitations- oder Grundsicherungsverfahren festgestellt worden. Allein eine Arbeitsaufnahme stellt keinen Grund für die Überprüfung der früheren medizinischen Entscheidung dar. Im Einzelfall könnte sogar bei voller Erwerbsminderung auf Kosten der Restgesundheit gearbeitet werden, ohne dass die volle Erwerbsminderung dadurch beseitigt wäre. Die Deutsche Rentenversicherung wird eine erneute medizinische Beurteilung erst wieder vornehmen, wenn dies in einem erneuten Antragsverfahren zur Feststellung der beantragten Leistung erforderlich wird. Sollten Sie erneut einen Erwerbsminderungsrenten- oder Rehabilitationsantrag stellen, empfehlen wir Ihnen, den Sachverhalt im Antrag von Ihrer Seite klar darzustellen. Es sollte erkennbar sein, dass Sie sich seit Beschäftigungsaufnahme wieder für voll Leistungsfähig gehalten haben und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Leistungsminderung eingetreten ist. Dann wird auch in künftigen Antragsverfahren eine genaue Prüfung und sachgerechte Entscheidung Ihrer beantragten Leistung erfolgen.