Hallo Mangata,
im Rahmen dieses Forums ist die Beurteilung von Einzelfällen nicht möglich.
Sie sollten diesbezüglich Kontakt zu Ihrer Rehaberaterin aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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Hallo Mangata,
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Vor einigen Wochen, habe ich an einem Psychologischen Eignungsverfahren teilgenommen, durch das festgestellt werden sollte, ob und auf welchem Kammerniveau eine Umschulung möglich ist. Das Ergebnis war, gehobenes Kammer und Studienniveau. [...] Im Oktober soll meine 1 Wöchige Arbeitserprobung statt finden. Jetzt habe ich erfahren, dass man mich dort erneut testen wird. [...]Der Test bei der DRV (Psychologisches Auswahlverfahren) hat nur festgestellt, ob überhaupt eine Eignung für eine Umschlung besteht. Eventuell auch in welchem Bereich. Die Arbeitserprobung, die dann demnächst bei einem potentiellen Arbeitgeber stattfinden wird, zielt darauf ab, ob man genau für diesen Ausbildungsberuf geeignet ist. Und auch, ob man in diese Firma passt. Sozusagen muss ja auch die Chemie stimmen ;) Zusätzlich gehen Auszubildende/Umschüler manchmal mit Vorstellung in Richtung eines Ausbildungsberufs, die nicht unbedingt mit der Realität übereinstimmen. Deshalb nutzen viele Firmen die Möglichkeit des Probearbeitens für eventuelle Stellenbewerber, alleine um festzustellen, dass der Proband geeignet ist und auch realistisch das Berufsfeld und die, dort entstehenden, Aufgaben beurteilen kann. Das ist eigentlich ein Plus für beide Seiten. Der/Die Probearbeiter(in), vor allem wenn unbezahlt, führt übrigens keine eigenständigen Arbeiten aus. Du schaust dir das dort an, stellst entstehende Fragen, kannst natürlich schon mal mithelfen. Nutz' das ganze also als Chance, um den eventuellen Arbeitgeber genauer kennen zu lernen. Vor allem fühle dich nicht unter Druck gesetzt, den psychologischen Test hast du ja auch schon bestanden. Viel Glück und Spass!
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