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Experten-Antwort

Arbeitslos nach ATZ

von BW-Twinman27.07.2023 | 17:48
280 Ansichten
4 Antworten
Muss ich zwingend nach Ende der ATZ mit 63 Rente beantragen, wenn folgendes im Vertrag steht: "Der/die Mitarbeitende ist verpflichtet, frühestmöglich den Antrag auf eine Rente wegen Alters oder vergleichbarer Leistungen, die zum Erlöschen des Altersteilzeitverhältnisses führen, zu stellen das Unternehmen unverzüglich zu unterrichten. Der/die Mitarbeitende hat auch auf Verlangen von ensinger den frühestmöglichen Zeitpunkt mitzuteilen, ab dem er/sie eine solche Altersrente oder eine vergleichbare Leistung beanspruchen kann." oder kann ich auch als vergleichbare Leistung die Zeit bis zur abschlagsfreien Rente arbeitslos machen? Danke MfG BW-Twinman

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.07.2023 | 06:21

Hallo BW-Twinmann,

 

wir können in diesem Forum nur Auskünfte zum Recht der Rentenversicherung erteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 27.07.2023 | 18:16
Nein, das müssen Sei nicht.
AfAam 28.07.2023 | 05:46
Sie müssen keinen Rentenantrag auf eine vorzeitige Rente stellen. Allerdings könnte es Probleme mit der AfA geben, wenn Sie den ATZ-Vertrag entsprechend abgeschlossen haben. Das müssen Sie aber mit der AfA klären.
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