Hallo Sonja,
der Anspruch auf Renten, auf Leistungen zur Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben hängt von der Erfüllung verschiedener Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) und gegebenenfalls von weiteren Voraussetzungen ab.
Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug können weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen als sogenannte Anrechnungszeiten für bestimmte Wartezeiten mitgezählt werden. Diese Anrechnungszeiten können insbesondere helfen, Ansprüche auf bestimmte Altersrenten zu erfüllen oder auf Leistungen zur Rehabilitation und auf eine Erwerbsminderungsrente zu wahren.
Die Frage, ob und wie sich die Meldung als arbeitslos ohne Leistungsbezug bei der Agentur für Arbeit rentenrechtlich auswirkt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und kann daher nicht pauschal beantwortet werden.
Sofern Sie hierzu konkreten Beratungsbedarf haben, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit Ihrer örtlichen Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort kann man Sie individuell anhand Ihres Versicherungskontos beraten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung