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Arbeitslos ohne Bezug

von ulfrose06.04.2009 | 12:33
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20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe im Okt.2003 einen ATZ-Vertrag unterzeichnet und damit über das Ende meiner Lebensarbeitszeit entschieden. Bin dann allerdings im Mai 2006 per 31.1.2007 gekündigt worden. Seit diesem Termin bin ich arbeitslos. Das Arbeitslosengeld läuft diesen Monat (März 2009) aus, Hartz 4 werde ich nicht beantragen. Um die Rente mit 60 beantragen zu können, muß ich den Nachweis führen, daß ich im Alter von 58 1/2 Jahren für 52 Wochen arbeitslos war. (Vertrauensschutzregelung) Von der Arge wurde über einen Zeitraum von 26 Monate Arbeitslosengeld gezahlt ohne daß ich dafür Bewerbungen etc. nachweisen mußte. Meine Ziel/Eingliederungsvereinbarung hatte als Zielsetzung "Rente mit 60. Lebenjahr" als Aktivität: Beantragung der Rente zu gegebener Zeit. Heute, nach Auslauf der Arbeitsgeldzahlung wollte ich weiterhin Arbeitslos ohne Bezüge gemeldet bleiben, damit eine Weitermeldung meiner Arbeitslosigkeit an die Rentenversicherung erfolgen kann. Nun kommt der Punkt den ich überhaupt nicht verstehe und der Anlass zu meiner Fragestellung ist: Meine Betreuerin bei der Arge erklärte mir, daß ich an einer 8-monatigen Massnahme teilnehmen müsste. (2x pro Monat 1 Tag, z.b. um das Schreiben von Bewerbungen zu erlernen usw.!!!) Also ich versteh die Welt nicht mehr. Die ganze Zeit war klar, daß ich mit 60 in Rente gehe, nun soll ich genau 1 Jahr vor Beantragung der Rente--Bewerbungen schreiben. (ich bin 58 Jahre und 7 Monate alt) Meine Frage an die Experten in diesem Forum Muß ich der Anweisung der Arge folge leisten oder gibt es Möglichkeiten das abzubiegen?? Gibt es andere Möglichkeiten den Nachweis der 52 Wochen Arbeitslosigkeit für die Rentenversicherung zu erbringen. Nachdem meine gesamte Lebensplanung nun zum wiederholten male über den Haufen geworfen wird habe ich llangsam das Gefühl etwas iillegales zu tun, wenn ich die Vertrauensschutzregelung in Anpruch nehme und die Rente mit 60 beantrage. Ich würde mich sehr über "schnelle" Expertenantworten freuen, Der Beginn der Massnahmen in der Job-Börse ist schon nächste Woche PS im Moment sehe ich die mir verordneten Massnahmen als Arbeitsbeschaffungsmassnahme für die Damen und Herren ind der Jobagentur vielen Dank im Voraus Ulf Rose

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ja es gibt eine Möglichkeit die Arbeitslosigkeit im Sinne der "52-Wochen-Regelung" ohne Meldung bei einer Agentur für Arbeit nachzuweisen.

D.h. der Versicherte darf nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (Beschäftigungslosigkeit). Die Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit schließt die Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeitszeit weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst.

Arbeitslosigkeit setzt ferner voraus, dass der Versicherte sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen). An diese Eigenbemühungen und ihren Nachweis stellen die Rentenversicherungsträger strenge Anforderungen. Der Versicherte muss sich fortlaufend und ernsthaft um Arbeit bemühen: Je Kalenderwoche müssen zwei schriftliche Bewerbungen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden abgesendet werden. Die Bewerbungen müssen sich auf Beschäftigungen beziehen, die der Versicherte nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten auch tatsächlich ausüben kann. Die Eigenbemühungen sind durch entsprechende Unterlagen, insbesondere durch Bewerbungsschreiben und Antwortschreiben auf Bewerbungen, lückenlos nachzuweisen. Als Beginn der Arbeitslosigkeit ist regelmäßig der Beginn der Kalenderwoche anzusehen, in der erstmals zwei Bewerbungen abgesandt wurden.

Da der von "ulfrose" zu betreibende zeitliche und sachliche Aufwand wahrscheinlich erheblich höher sein dürfte, wird in der Praxis für "ulfrose" es leichter sein, an den von der Agentur für Arbeit angebotenen Maßnahme teilzunehmen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Voraussetzung " 52 Wochen arbeitslos nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten" muss nicht "an einem Stück" erfüllt werden.

Dringender Rat: Wenn Sie für die Rentenbeantragung von der Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit bestätigt haben wollen, sollten Sie an den von dort vorgeschlagenen Maßnahmen teilnehmen! Ansonsten bleiben Ihnen nur die "Eigenbemühungen".

Wie in einer der Antworten schon zu lesen war: Der politische Wille ist mittlerweile ein anderer: Hat man vor wenigen Jahren noch den Bezug einer vorzeitigen Altersrente gefördert, geht die Einsicht der Politik in jüngerer Vergangenheit zur verlängerten Lebensarbeitszeit! Wegen Ihrer länger andauernden Arbeitslosigkeit erleben Sie diesen Wandel jetzt mit.

18 Antworten

Ullaam 06.04.2009 | 13:01
Hätten sie das PS nicht selber geschrieben, hätte ich es getan. Genau das kam mir in den Sinn, als ich ihr Anliegen las! Da ihre Lebensplanung kaum noch gefährdet werden kann, nehmen sie es doch einfach als Spass mit. Und sie tun etwas Gutes, da sie den wahrscheinlich jungen Dozenten helfen, ihren wahrscheinlich auch nur befristeten Job zu erhalten. Ihre Frage betreffend habe ich keine Idee.
Rentenmannam 06.04.2009 | 14:10
Hallo Ulf, die folgende Aussage trifft wohl so nicht zu : "Um die Rente mit 60 beantragen zu können, muß ich den Nachweis führen, daß ich im Alter von 58 1/2 Jahren für 52 Wochen arbeitslos war. (Vertrauensschutzregelung" Vertrauensschutzregelung bedeutet nicht, das 52 Wochen Arbeitlosigkeit vorliegen muss. Der Vertrauensschutz bezieht sich in Ihrem Fall auf die ATZ-Vereinbarung. Gesetzestext"....wurde eine Vereinbarung über ATZ vor dem 01.01.2004 getroffen" Dies trifft bei Ihnen zu, somit ist der Vertrauensschutz gegeben. Das Vorliegen von 52 Wochen Arbeitslosigkeit ist eine Vorrausetzung für den grundsätzlichen Rentenanspruch.Wenn diese nicht vorliegt, können sie die Rente nicht mit dem 60 .Lebensjahr in Anpruch nehmen, selbst wenn der Vertrauensschutz ( ATZ vor dem 01.01.2004 ) erfüllt ist. Es bleibt Ihnen somit keine andere Möglichkeit als sich weiter arbeitslos zu melden.Wobei die Teilnahme an 2 Tagen im Monat durchaus zumutbar ist, und sich die Klagen darüber in meinen Augen in Grenzen zu halten sind. Aber gut, jeder Mensch ist unterschieldich belastbar. Gruss Rentenmann
Dr.Workam 06.04.2009 | 13:59
Hallo Ulf, sie können ganz beruhigt sein. Sie tun überhaupt nichts illegales, wenn Sie die Rente ab dem 60.Lebensjahr in Anspruch nehmen.Das machen ausser Ihnen noch ca. 100.000 Versicherte jedes Jahr. Also ihr Fall ist auch in der Konstellation kein Einzelfall,sondern kommt jeden Tag ca. 5-6 mal vor. Vorraussetzung für den Rentenanspruch ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit.Was die Agentur für Arbeit dann mit Ihnen "anstellt" liegt ausserhalb des Einflussbereiches der Rentenversicherungsträger. ( Wobei ich an dieser Stelle anmerken möchte, das eine 2 mal pro Monat stattfindende Massnahme absolut in Ordnung, da es Leidgenossen gibt, die wesentlich öfter zu Schulungen etc. geschickt werden ) Um Ihre Rentenanspruch mit 60 verwirklichen zu können, ist das "Vorliegen"von Arbeitslosigkeit zwingend notwendig, sodass eine Abmeldung bei der Agentur für Arbeit gleichbedeteund mit dem Wegfall des Anspruchs ist.
ulfroseam 06.04.2009 | 14:22
@Rentenmann Es geht hier sicherlich nicht um die Belastbarkeit..... sondern um den Sinngehalt einer solchen Massnahme!!!!! sorry, aber die Arge gibt ja nicht ihr eigenes Geld aus sondern nur das der Versicherten::::: Ich sehe dies nur als ABM-Maßnahme für die Dozenten der Job-Börse. Nicht böse sein, aber das musste ich schreiben. Danke für die Antwort
KSCam 06.04.2009 | 19:11
und was soll ein Rentenexperte Ihnen zu diesem Problem antworten? Die RV ist nicht dafür verantwortlich, ob die Arbeitsagenturen sinnvoll mit ihren Haushaltsmitteln umgehen und hat überdies auch keinen Einfluß auf die bestehenden Gesetze? Natürlich war es vor Jahren bequemer arbeitslos zu sein ohne irgendeine Aktivität unternehmen zu müssen, aber die Zeiten ändern sich eben.....
ulf roseam 06.04.2009 | 19:50
eine renten -oder sonstiger experte könnte mir vielleicht mal erklären..... warum mir aus Sicht der Rentenversicherung mit einer Vertrauensschutzregelung die Rente mit 60 angeboten wird ich aber aus Sicht des Arbeitsamtes 14 Monate vorher Bewerbungen, schreiben, üben soll. Ist doch alles unsinnig!!!
Wolfgangam 06.04.2009 | 20:13
Hallo ulf rose, die Rentenversicherung gibt Ihnen die Möglichkeit, unter der bestehenden rentenrechtlichen Vertrauensschutzregelung (ATZ vor 2004 vereinbart) überhaupt die Altersrente ab 60 noch zu ermöglichen - wenn die anderen Bedingungen vorliegen !! (Alo ab 58,5 für mindestens 52 Wochen und bei Beginn der Renten alo/beschäftigungslos). Das Arbeitsamt hat eigene Aufgaben - Sie wieder in eine Beschäftigungsverhältnis zu stecken, nicht Sie bequem ins Rentenalter zu schaukeln, die kennen keine Vertrauensschutzregelungen mehr ;-) Erst wenn das nicht gelingt, und Sie so lange nach der Pfeife des Arbeitsamtes tanzen, können Sie mit 60 sicher sein, dann in die 'wohlverdiente' Rente zu gehen. Die Rentenversicherung fängt Sie auch dann erst auf, wenn die Bemühungen der AfA - gleich welcher (un)sinnigen Art - vergeblich sind. War nie anders gewesen ...nur 'früher' hat der Arbeitsmarkt die meisten eben bis zur Renten einfach hängen lassen, der politische Wille ist heute ein anderer - koste es, was die Alo-Beiträge her geben. Das 'Problem' liegt bei der Arbeitsverwaltung, nicht bei der Rentenversicherung. Gruß w.
hahahaam 06.04.2009 | 21:22
was soll ich ändern, egal wo ich mein Keuz mache - nur Pack
pitttam 06.04.2009 | 20:46
Den ganzen Blödsinn können Sie im September ändern.(Bundestagswahl) Gruß
Rentenmannam 07.04.2009 | 08:05
Hallo Ulf, meine Aussage : "Aber gut, jeder Mensch ist unterschieldich belastbar." trifft dann wohl zu 100 % zu. Ihre Sorgen liegen nicht dahingehend, das der Steuerzahler "Ihre Massnahmen"finanzieren muss, sondern an der Tatsache, das die an diesen Kursen teilnehmen müssen. Das ist ja nun eindeutig zu sehen.Und daher die getätigte Aussage.Würden sie sich um den Steuerzahler Gedanken machen, wäre dies eine edle Haltung, aber Ihre Einstellung weist eindeutig nicht in diese Richtng ( Nachdem meine gesamte Lebensplanung nun zum wiederholten male über den Haufen geworfen wird ...)
ulf roseam 07.04.2009 | 15:35
Vielen Dank lieber Experte, die Regelung der Rentenversicherung war mir bekannt. Mein Ansatzpunkt ist aber das Arbeitsamt. Man hat sich 26 Monate nicht um mich gekümmert und wie bereits beschrieben als Zielsetzung "Rente mit 60" schriftlich festgehalten. Nun genau 15 Monate vor Rentenbeginn und ohne Bezüge vom Arbeitsamt fällt denen ein, daß ich Bewerbung schreiben üben sollte. Der gesunde Menschenverstand sagt mir, da ist was nicht ganz korrekt, das ist ein Widerspruch in sich und den laß ich nun ganz einfach klären. Sei es durch ein Sozialgericht. Ich werde die Einladungen einfach ignorieren, mal abwarten was dann passiert. Vielleicht kannst du mir aber weiterhelfen Müssen die 52 Wochen Arbeitslosmeldung nach dem 58,5 Lebensjahr an einem Stück erfolgen oder wird da addiert? Eine Rückantwort würde mich freuen.
Rosannaam 07.04.2009 | 23:06
"Müssen die 52 Wochen Arbeitslosmeldung nach dem 58,5 Lebensjahr an einem Stück erfolgen oder wird da addiert?" An einem Stück müssen sie nicht sein, aber bei Rentenbeginn muß auf jeden Fall Arbeitslosigkeit vorliegen. Zu diesem "Bewerbungslehrgang" ist nur so viel zu sagen, dass Sie diesen nicht antreten müssen, wenn Sie eh keine Leistungen mehr von der Arbeitsagentur erhalten. Ich halte ihn außerdem wie Sie und für Sie so unnötig wie einen Kropf und als reine ABM!!! Der Sachbearbeiter ist so realitätsfern wie der Osterhase..... ;-))
Rentenmannam 08.04.2009 | 12:00
Ok, ich rate Ihnen jeden jetzt schon jeden Monat ein paar Euro auf die Seite zu legen, da die Agentur für Arbeit sieumgehend, wenn sie den Einladungen nicht nachkommen, abmelden wird. Somit ist der Rentenanspruch sofort erloschen und Sie können sich von der Rente ab dem 60.Lebensjahr verabschieden. Also einfach jeden Monat bisschen sparen, damit Sie bis 63 über die Runden kommen, dann können sie nämlich frühestens Ihre Rente in Anspruch nehmen. Ein Widerspruch gegen die Situation wird Ihnen logischwerweise nichts bringen, denn es gingen schon zuhauf Widersprüche gegen diese Handhabe ein, aber natrürlich völlig ohne rechtliche Handhabe.Fälle wie Ihrer kommen am Tag ca 30-40 mal vor. Aber trotzdem viel Glück beim erfolglosen Unterfangen, und denken sie ans sparen ;-) Auch die Krankenkasse müssen sie in den 3 Jahren bis 63 selber zahlen, da sie in dem Zeitpunkt ohne Rente nicht krankenversichert sind.
Widerspruch gegen allesam 08.04.2009 | 12:07
Die Klage vor dem Sozialgericht sieht dann wie folgt aus : "Ich klage gegen das Arbeitsamt, weil ich keine Lust habe, an Massnahmen teilzunehmen.Meine Verdienste lagen oberhalb der BBGR, ich habe so etwas nicht nötig." "So lange Sie bei der Agentur gemeldet sind, haben sie den Weisungen Folge zu leisten. Wenn das mit Ihrer Lebensplanung nicht vereinbar ist, melden Sie sich einfach bei der Agentur ab." Und schwups ist das Verfahren erledigt.
Arbeitsloseam 13.04.2009 | 01:04
Hallo, sie schreiben Sie hätten 26 Monate Arbeitslosengeld erhalten. Wie ist das möglich, wo es damals (2007) doch nur 18 Monate maximal gegeben hat? Gruß vom Arbeitslosen
ulf roseam 13.04.2009 | 09:44
@Rentenmann mach dir keine Sorgen, mein Erspartes reicht längstens bis zum 60ten., falls überhaupt und wenn ich Rente mit 60 nicht erhalte..na gut, hab mir schon einen neuen Trainingsanzug gekauft für die Besuche bei der Arge. Wer dann zahlt ist dir klar???? Also sorg vor. @Arbeitslose die Kündigung war 2005
ulf roseam 13.04.2009 | 09:51
vielen dank für Ihre seriöse Rückantwort. Der politische Wille ist sehr labil meine Lebensplanung jedoch konstant. Ich habe mich in einer schwierigen Situation, nach über 40 Jahren harter Arbeit, zum Ausscheiden mit 60 "zwingen" lassen. Dieser Pseudo-Vertrauensschutz hilft mir also nur sehr wenig und ist wie so vieles politische Schauspielerei. Ich kann meine Planung natürlich dahingehend ändern und dann bin ich Ruckzuck H4-Empfänger. Wem ist damit gedient?? Nochmals danke für die Rückantwort
ulf roseam 14.04.2009 | 16:37
sorry, habe die rückantwort an rentemann geschrieben. Ich wurde bereits 2005 gekündigt, damals waren die Zeiten der Arbeitslosengeldzahlung noch etwas länger.
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