Ja es gibt eine Möglichkeit die Arbeitslosigkeit im Sinne der "52-Wochen-Regelung" ohne Meldung bei einer Agentur für Arbeit nachzuweisen.
D.h. der Versicherte darf nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (Beschäftigungslosigkeit). Die Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit schließt die Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeitszeit weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst.
Arbeitslosigkeit setzt ferner voraus, dass der Versicherte sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen). An diese Eigenbemühungen und ihren Nachweis stellen die Rentenversicherungsträger strenge Anforderungen. Der Versicherte muss sich fortlaufend und ernsthaft um Arbeit bemühen: Je Kalenderwoche müssen zwei schriftliche Bewerbungen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden abgesendet werden. Die Bewerbungen müssen sich auf Beschäftigungen beziehen, die der Versicherte nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten auch tatsächlich ausüben kann. Die Eigenbemühungen sind durch entsprechende Unterlagen, insbesondere durch Bewerbungsschreiben und Antwortschreiben auf Bewerbungen, lückenlos nachzuweisen. Als Beginn der Arbeitslosigkeit ist regelmäßig der Beginn der Kalenderwoche anzusehen, in der erstmals zwei Bewerbungen abgesandt wurden.
Da der von "ulfrose" zu betreibende zeitliche und sachliche Aufwand wahrscheinlich erheblich höher sein dürfte, wird in der Praxis für "ulfrose" es leichter sein, an den von der Agentur für Arbeit angebotenen Maßnahme teilzunehmen.