Hallo Huberta,
sofern Sie ohne Unterbrechung weiterhin bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wird die Anrechnungszeit weitere Versicherungszeiten bei der Rentenversicherung bringen und den Schutz für eine Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten. Dies kann durch die Zahlung freiwillger Beiträge nicht erreicht werden.
Sie können aber auch durch einen rentenversicherungspflichtigen Minijob weiterhin Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um den Schutz der Erwerbsminderungsrente aufrechtzuerhalten, ohne dass Sie parallel bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein müssten.
Gern können Sie sich im Einzelfall hierzu bei Ihrem Rentenversicherungsträger telefonisch beraten lassen. Das Servicetelefon erreichen Sie unter 0800 1000 48 00.