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Arbeitslos und Rente?

von olli0118.12.2007 | 13:06
1221 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein mann ist jetzt 51 Jahre alt und seit 15 Jahren arbeitslos. Er erhält kein Geld vom Arbeitsamt und man nahm ihn damals (weil ich berufstätig bin)nicht in die Kartei auf. Heißt das, dass er überhaupt keine Rentenansprüche haben wird?? Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.

2 Antworten

Schadeam 18.12.2007 | 13:13
Informieren Sie sich bei einer Beratungsstelle der RV. Rentenansprüche auf die Regelaltersrente mit 65+ hat Ihr Mann dann, wenn er vor der Arbeitslosigkeit mindestens 5 Beitragsjahre hatte (und das hat er hoffentlich bis er 36 Jahre alt war hingekriegt). Wenn er seither kein ALG / ALHI / ALG 2 bezogen hat war er daraus auch nicht rentenversichert. Ob die Zeit der Arbeitslosigkeit irgendwie zählt, kann ohne Detailkenntnis nicht beurteilt werden, ebensowenig ob er sich wenigstens arbeitslos gemeldet hat und dies auch beweisen kann. Er soll sich vor Ort schlau machen - die Zeit hierfür sollte ein Arbeitsloser aufbringen können. :)
Michael1971am 18.12.2007 | 14:53
Hallo, wenn sich Ihr Mann nicht regelmäßig arbeitslos gemeldet hat, kann unabhängig von einer evtl. damals erfolgten Falschberatung durch das Arbeitsamt in der Rentenversicherung keine Anrechnungszeit entstehen, weil eine Tatsachenhandlung (persönliche Arbeitslosmeldung) rückwirkend nicht ersetzt werden kann. Ob und ggf. welche Rentenansprüche bestehen bzw. bestanden hätten, kann Ihnen nur der Rentenversicherungsträger vor Ort mitteilen. Andernfalls müssten Sie hier die komplette Versicherungsbiographie Ihres Mannes auspacken. Sie sollten also einfach mal bei der nächsten Beratungsstelle vorbeischauen.
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