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Experten-Antwort

Arbeitslosengeld 1, Krankengeld, neue Arbeit

von Kai02.08.2022 | 23:09
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe normal Vollzeit gearbeitet, dann bin ich krank geworden, fast bis zur Aussteuerung. Ich habe gelesen, dass in der Zeit 80% vom alten Arbeitslohn an die Rentenversicherung als Beiträge abgeführt werden. Ist das vom Brutto oder Netto Lohn? Dann habe ich Arbeitslosengeld 1 bezogen. Werden die Beiträge auch in der Zeit weiter abgeführt und von welcher Summe werden die 20% da genommen? Auch vom alten Lohn oder von der Höhe des Krankengeldes?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kai,

in Ihrem geschilderten Sachverhalt sind sowohl für das Krankengeld als auch für das Arbeitslosengeld die beitragspflichtigen Einnahmen 80 % des vor dem Krankengeld bezogenen Bruttoverdienstes.

Die Beiträge aus dem Krankengeldbezug werden grundsätzlich je zur Hälfte von der Krankenkasse und dem Versicherten getragen; die Beiträge aus dem Bezug des Arbeitslosengeldes werden von der Agentur für Arbeit getragen.

Diese Meldungen erfolgen an den Rentenversicherungsträger.

Erzielte Leistungen wie z.B. das Krankengeld oder das Arbeitslosengeld sind in der Regel niedriger als ein erzielter Bruttoverdienst. Insoweit erklären sich damit auch die fehlenden "20 Prozent" die nicht zu berücksichtigen sind.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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