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Arbeitslosengeld nach Erwerbsunfähigkeitsrente

von charlotte02.04.2008 | 08:17
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2 Antworten

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Hallo, weiß jemand wie hoch das Arbeitslosengeld ist, wenn die Erwerbsminderungsrente wegfällt? Bleibt die Höhe der Rente oder wird gekürzt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Berechnung des AloGeldes hat mit der Berechnung und Höhe der EM-RT nichts zu tun! Wenden Sie sich bitte an Ihre Agentur für Arbeit.

1 Antworten

AAam 02.04.2008 | 09:14
Es wird in der Regel ein fiktives Arbeitslosengeld berechnet. Wie hoch die Überweisungen der Arbeitsagentur ausfallen, hängt in der Regel von der Höhe des beitragspflichtigen Verdienstes vor Beginn der Arbeitslosigkeit ab. Das gilt aber nur dann, wenn in den letzten beiden Jahren vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld I mindestens 150 Kalendertage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt zusammenkommen. Das ist bei Erwerbsminderungsrentnern auf Zeit in der Regel nicht der Fall. Daher wird ihr Arbeitslosengeld I "fiktiv bemessen" - und zwar danach, was sie verdienen könnten, wenn die Arbeitsagentur sie in eine abhängige Beschäftigung vermitteln würde. Die Ämter stufen dabei nicht jeden Erwerbslosen individuell ein, sondern sie unterscheiden zwischen vier Qualifikations- und Entgeltstufen (von "Hochschulausbildung" bis zu "ohne abgeschlossene Ausbildung"). Bei Arbeitslosen, die in Hochschuljobs vermittelt werden können, wird bei der Berechnung ihres Arbeitslosengeldes I ein kalendertägliches Brutto-Arbeitsentgelt in Höhe von 98 Euro zugrunde gelegt. Für Arbeitslose ohne Berufsausbildung sind es 49 Euro.
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