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Experten-Antwort

Arbeitslosengeld u. Bezug von Witwenrente

von Annabella27.01.2013 | 11:05
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3 Antworten

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Hallo zusammen, ich bekomme ab Februar Arbeitslosengeld I. Dies läuft zusammen mit einer Witwenrente. Wie erreichnet sich sich nun das Überschritten des Freibetrages - damit meine ich von welchem Betrag, wenn ich beispielsweise netto 970 Euro Arbeitslosengeld erhalte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Annabella ,

beim Arbeitslosengeld I handelt es sich um ein sog. kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen, welches die Höhe der Witwenrente beeinflussen kann. Herangezogen wird das tatsächlich ausgezahlte Arbeitslosengeld (ohne Pauschalabzug; Ausnahme die Witwe ist freiwillig oder privat krankenversichert). Bei einem angenommen Arbeitslosengeld I in Höhe von 970,00 € wird der zulässige Freibetrag von 741,05 € (neue Bundesländer = 657,89 €) um 228,95 € (312,11 €) überschritten. Hiervon sind 40 vom Hundert zu ermitteln. Der Ruhensbetrag der Witwenrente beträgt somit

91,58 € (124,84 €).

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2 Antworten

Inconspectaam 27.01.2013 | 23:05
Hallo, der Freibetrag beträgt zurzeit 741,05 Euro (West) bzw. 657,89 Euro (Ost). Nehmen Sie den Bruttobetrag des Arbeitslosengeldes und ziehen Sie davon den Freibetrag ab. Alles was jetzt noch übrig ist wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Anmerkung: der Freibetrag ist etwas höher, falls Sie Waisenrentenberechtigte Kinder haben. MfG
Annabellaam 28.01.2013 | 09:02
Vielen Dank für die Antwort - aber wie berechnet man denn das Brutto-Arbeitslosengeld?
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