Hallo Gerhard,
sofern die Zeit der Arbeitslosigkeit in Ihrem Versicherungsverlauf enthalten ist, wird Sie bei der Wartezeit berücksichtigt und auch als Anrechnungszeit in Monaten aufgeführt. Sollten die Zeiten tatsächlich im Versicherungsverlauf fehlen, sind diese Zeiten mit entsprechenden Unterlagen (Bescheinigungen der Agentur für Arbeit) nachzuweisen. Ggf. kann auch Ihre damalige Krankenkasse einen entsprechenden Nachweis ausstellen.