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Arbeitslosigkeit nicht gemeldet

von Nanny27.07.2007 | 15:43
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2 Antworten

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Liebe Experten, Antrag auf Arbeitslosengeld II wurde nicht gestellt, da nicht bedürftig. Seit dem bei Agentur für Arbeit nicht mehr als arbeitslos gemeldet, auch kein Hinweis erhalten, daß dies notwendig ist. Selbst Bewerbungen geschrieben, dies ist nachweisbar. Was ist zu tun, um Anrechnungszeiten nachträglich zu erhalten? Danke im voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zeiten der Arbeitslosigkeit werden der Deutschen Rentenversicherung von der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Sofern keine Meldung dem Rentenversicherungsträger vorliegt können normalerweise Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit auch nicht dem Versicherungskonto gutgeschrieben werden. Das bloße Vorlegen eines Bewerbungsschreibens genügt regelmäßig nicht den Anforderungen für die Zuerkennung einer Anrechnungszeit.

Wenn überhaupt, haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Nehmen Sie noch einmal mit der Agentur für Arbeit Kontakt auf und erfragen, ob eine Möglichkeit besteht eine Arbeitslosmeldung in Ihrem individuellen Fall nachzuholen. Nehmen Sie Ihre kompletten Bewerbungsschreiben und auch die erhaltenen Rückantworten der Arbeitgeber mit.

2. Falls dieser Weg nicht zum Erfolg führt verfahren Sie genauso in dem Sie bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorsprechen und eine Anerkennung der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit beantragen. Dazu sei vorab gesagt, dass eine Bewerbung und ein Antwortschreiben bzw. nur sporadisch vorkommende Versuche eine Beschäftigung zu finden für die Anerkennung sicher nicht ausreichen werden. Über den gesamten Zeitraum ihrer Arbeitslosigkeit wären lückenlos die Bewerbungsaktivitäten und die Resonanz zusammen zu tragen.

1 Antworten

Nannyam 03.08.2007 | 20:16
Liebe Experten, danke für die Antwort.
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