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Experten-Antwort

Arbeitslosigkeit zwischen beruflichem Vorruhestand und Rente?

von Markus2216.05.2024 | 09:26
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn mein bevorstehender beruflicher Vorruhestand endet, werde ich voraussichtlich erst 63 Jahre alt sein und müsste somit erhebliche Abschläge bei der Rente (Altersrente für langjährig Versicherte) in Kauf nehmen. Kann ich in diesem Fall den Beginn der Rente ein wenig hinauszögern, indem ich mich arbeitslos melde? Vielen Dank! Markus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Markus22,

 

wenn Sie die Voraussetzungen für die Altersrente erfüllt haben, müssen Sie diese nicht zum frühestmöglichen Rentenbeginn beantragen. Sie können auch einen späteren Rentenbeginn wählen.

 

Ob Sie gegebenenfalls bis zum Rentenbeginn noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, klären Sie bitte mit der Agentur für Arbeit. Hierzu können wir in diesem Rentenforum keine Auskunft erteilen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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12 Antworten

Mondkindam 16.05.2024 | 09:28
können Sie, wenn das Arbeitsamt mitspielt.
Kommt drauf anam 16.05.2024 | 09:37
Es zwingt Sie niemand, mit 63 in die vorgezogene Altersrente zu gehen. Wenn Sie nach Ihrem "beruflichen Vorruhestand" noch Anspruch auf ALG1 haben sollten (was nicht automatisch der Fall sein muss), können Sie sich natürlich arbeitslos melden. Nähers klären Sie dann mit der Arbeitsagentur. Es ist dann angesichts des wachsenden Arbeitskräftemangels nicht ausgeschlossen, dass Sie dann mit Vermittlungsversuchen und mit Bewerbungen schreiben "belästigt" werden. Gerade Zeitarbeitsfirmen nehmen häufig jeden, der bei drei nicht auf den Bäumen ist ;-)
ThomasRam 16.05.2024 | 09:39
Was soll denn 'beruflicher Vorruhestand' bedeuten? Sie dürfen Ihren Rentenbeginn auch ohne Arbeitslosmeldung hinausschieben, wie sie wollen. Informieren Sie sich bei der Bundesarbeitsagentur, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Bei Eigenkündigung und Arbeitslosmeldung bevor 1 Jahr vergangen ist (nachdem ihr Arbeitsverhältnis beendet ist), werden Sie wahrscheinlich eine Sperre und Reduzierung Ihres ALG-Anspruchs erhalten. In Monaten ohne Pflichtversicherung dürfen Sie sich freiwillig versichern und selbst Beiträge zahlen. Sie können einen Rentenminderungsausgleich beantragen, wenn Sie in die Rente für langjährig Versicherte gehen können, und die Abschläge maximal ausgleichen durch eigene Einzahlung.
ALG1 macht die DRV nichtam 16.05.2024 | 09:42
Der Rentenversicherung ist es egal, wann Sie Ihre Altersrente beantragen. Ob und ggf. welchen Anspruch auf ALG1 Sie noch haben werden, klären Sie am besten direkt mit der Arbeitsagentur.
Rentenaposteram 16.05.2024 | 10:57
Was ist Rente mit 63? Rente für langjährig Versicherte? Rente für besonders langjährig Versicherte? Ob der Christian die Antwort hierzu kennt fragen sich Millionen Beitragszahler. Leider hat er keine Antwort geliefert. Hubertus dagegen kennt die Antwort. Was läuft hier falsch?
Rentenaposteram 16.05.2024 | 12:53
Supi, dann will der Christian garnicht die Rente für besonders langjährig Versicherte abschaffen und der Raffi steht auch voll dahinter. Prima, dann gehe ich mit 65 in Rente (2031), bis dahin habe ich mehr als 45 Jahre zusammen. Danke für die Auskunft mit Rechtssicherheit Mimimi 🤝
Denksteam 16.05.2024 | 14:30
Da steht aber laut und deutlich "§ 36 Altersrente für langjährig Versicherte" und nicht "Rente mit 63"!
Mimimiam 16.05.2024 | 15:39
Da steht: "Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich." Was soll das sonst sein, wenn nicht Rente mit 63?
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