Hallo Josef,
wenn Sie einen Minijob ausüben und auf die Versicherungsfreiheit verzichten, erwerben Sie damit vollwertige Pflichtbeitragszeiten, welche die "8 in 10"-Voraussetzung erfüllen können.
Bleiben Sie hingegen arbeitslos gemeldet, so erwerben Sie Anrechnungszeiten, welche den 10-Jahreszeitraum nach hinten verlängern und damit zur Erfüllung der Voraussetzung beitragen können.
Das Ergebnis ist aus meiner Sicht letztlich dasselbe. Wichtig ist aber, dass Sie nach Vollendung des Lebensalters von 58,5 Jahren mind. 364 Tage arbeitslos gemeldet sind.