Hallo,
wenn Sie mindestens 3 Stunden, aber nur noch weniger als 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können und gleichzeitig arbeitslos sind, weil ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können Sie Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben.
Diese Ausführungen sind normalerweise auf der Seite 2 des Ihnes vorliegenden Rentenbescheides zu ersehen.