Hallo Johann,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Ihrer Krankheit nur noch unter drei Stunden täglich arbeiten können (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt).
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, gelten Sie auch als voll erwerbsgemindert ("Arbeitsmarktrente").
Bei Rückfragen zu dem genannten Formular können Sie sich gerne telefonisch mit Ihrer Sachbearbeitung in Verbindung setzen.