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Experten-Antwort

arbeitsmarktrente ja oder nein

von zweifel30.01.2017 | 12:51
1723 Ansichten
10 Antworten

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Guten Tag, ich beziehe eine volle befristete Ewerbsminderung. Auf dem Bescheid ist allerdings angegekreuzt, der auf dem übblichen Arbeitsmakrt bis zu 3 Std....... Ist das jetzt ne normale volle erwerbsminderung befristet. oder eine sog. befristete Arbeitsmarktrente? habe den Bescheid nicht verstanden. Danke im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Zweifel,

wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen und Ihr Leistungsvermögen wurde so eingestuft, dass davon ausgegangen wurde, dass Sie nicht mehr mind. 3 Stunden am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, handelt es sich nicht um eine von Ihnen genannte „Arbeitsmarktrente“. Liegt Ihr Leistungsvermögen nach dem erstellten Gutachten darüber (zwischen 3 und 6 Stunden täglich), würde man von einer „Arbeitsmarktrente“ sprechen. Eine Befristung erfolgt, weil der Leistungsträger in der Zukunft prüfen möchte, ob sich am gesundheitlichen Zustand etwas verändert hat oder ob es bei den Feststellungen bleibt. Je nach dem dann vorliegenden Sachverhalt (Gesundheitzszustand) kann dies zu Änderungen bzgl. des Anspruchs der Rente wegen Erwerbsminderung führen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Zweifel,

nach der nun klar gestellten Sachlage, verweisen wir auf die Info von „Schorsch“. Es handelt sich um eine sog. „Arbeitsmarktrente“.

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8 Antworten

zweifelam 30.01.2017 | 12:56
noch was an ergänzung. ..weil sie nach unseren Feststellung....des allg. Arbeitsmarktes mindestens 3 Std. tgl. erwerbsfähigzu sein......
zweifelam 31.01.2017 | 11:38
und noch zu ergänzen: man hat dem Passus den § angehängt: § 102 Abs. 2 sgb VI. Und beim Nachlesen dieser, habe ich erst recht nichts verstanden. Danke im Voraus, zur Unterstützung.
zweifelam 31.01.2017 | 10:59
Hallo nochmal, genau das ist es ja, was nicht versteehe. Im jetztigen Bescheid, ist es aber nur auf.......mindestens 3 Stunden....., mehr nicht. Im vorherigen Bescheid, stand als Begründung, aus medizinischer Sicht nicht unwahrscheinlich ist..... . Das ist jetzt nicht mehr angegekreuzt. Nur der Passus, .......mindestens 3 Stunden! Mehr nicht. Somit frage ich mich was bedeutet mindestens 3 Stunden! In der vollen Erwerbsminderungsrente. Für mich als Laie, verstehe ich sind das keine vollen 3 Stunden. Mindestens bedeutet für mich 2 Stunden und 59 Sekunden. Also somit unter 3 Stunden. Also verstehe ich immer noch nicht welche Rente ich erhalte? Eine normale volle auf Zeit? oder Eine Arbeitsmarkt auf Zeit? gruss
zweifelam 31.01.2017 | 12:22
hallo nochmal, nun der gesamte Passus: angekreuzt ist: weil sie nach unseren Feststellun in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen de s allg. Arbeitsmarktes mindestens 3 Std. tgl. erwerbsfähig zu sein und der Anspruch daher auch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist. Danke im Voraus
=//=am 31.01.2017 | 12:05
Bei MINDESTENS 3 Stunden, aber nicht mehr als 6 Stunden handelt es sich um eine sog. Arbeitsmarktrente, die IMMER befristet für längstens 3 Jahre gezahlt wird. Mindestens 3 Stunden bedeutet natürlich VOLLE Stunden. Schreiben Sie doch bitte mal den ganzen Satz, der diesbezüglich im Bescheid steht. Denn zunächst - im 1. Beitrag - hatten Sie von "bis zu 3 Stunden" geschrieben. Das bedeutet auf deutsch UNTER 3 Stunden.
=//=am 31.01.2017 | 13:56
Das ist eindeutig eine "Arbeitsmarktrente". Das sieht man schon aus dem Passus: "...und der Anspruch daher auch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist."
Schorscham 31.01.2017 | 13:59
Zitat von zweifel anzeigenausblenden
Mindestens 3 Stunden bedeutet 3 Stunden 00 Minuten und 00 Sekunden. Das heißt, dass Sie teilweise erwerbsgemindert sind aber trotzdem aufgrund des derzeit angeblich verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes eine volle EM-Rente erhalten, nämlich eine sogenannte Arbeitsmarktrente. Haben Sie das jetzt endlich verstanden? MfG
Deutsche Rentenversicherung
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