Hallo WernerH,
wie von Schorsch beschrieben, ist die Aufnahme eines Minijobs in aller Regel unproblematisch, wenn sich Ihre Arbeitsleistung im Rahmen Ihres festgestellten Restleistungsvermögens bewegt.
Nur in absoluten Einzelfällen erfolgt eine erneute Untersuchung durch den ärztlichen Dienst, und zwar dann, wenn begründete Zweifel am weiteren Vorliegen der Erwerbsminderung bestehen. Bevor in diesen Fällen Renten entzogen oder in eine Rente wegen teilweise Erwerbsminderung umgewandelt werden, erhalten betroffene Rentner eine Vorabinfo in Form eines Anhörungsschreibens. Dies passiert allerdings, wie bereits geschildert, nur in sehr wenigen Ausnahmefällen.