Wenn Sie mit 61 arbeitslos werden, haben Sie für 24 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld und können mit 35 Versicherungsjahren in die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte gehen (Abschlag für Geburtsjahrgang 1958 = 10,8%). In einer Beratungsstelle können Sie auch eine Probeberechnung für diese Altersrente erhalten.