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Arbeitssuchend - Werden Zeiten der RV gemeldet?

von MErle01.09.2012 | 15:35
2129 Ansichten
1 Antworten

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Hallo, ich habe mein Studium abbrechen müssen und habe mich jetzt aber für ein neues Studium beworben. Für de Zeit vom 31. August bis 1. Oktober bin ich allerdings jetzt ohne Job/Studium. Da ich nicht abhängig bin von dem ALG, will ich mich nur arbeitssuchend melden. Werden die Zeiten in dieser Zeit auch der RV gesendet oder muss ich mich dafür zwingend arbeitslos melden und ALG beziehen? LG Merle

1 Antworten

-am 01.09.2012 | 17:00
Bei Nichtleistungsempfängern unterscheidet die Agentur für Arbeit zwischen arbeitslos und arbeitssuchend. Wenn Sie sich nicht arbeitslos sondern "nur" arbeitssuchend melden, wird diese Zeit von der Agentur für Arbeit nicht an die Rentenversicherung gemeldet. Eine Arbeitslosigkeit wird dagegen der Rentenversicherung gemeldet. Das gilt auch dann, wenn diese nicht mit einem Leistungsbezug (Arbeitslosengeld) verbunden ist. Eine solche Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug kann - je nach Einzelfall - versicherungsrechtliche Vorteile bringen; z.B.: Erfüllung von Wartezeiten, Aufrechterhaltung des Erwerbsminderungsschutzes. Ob sich auch in Ihren Fall solche Vorteile ergeben, erfahren Sie bei einem Berater der Deutschen Rentenversicherung.
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