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Experten-Antwort

Arbeitszeitbescheinigung Ehrenamf

von Frage27.08.2025 | 13:27
242 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Bei voller EM Rente und Ehrenamt, ist es da besser wenn man das mitteilt und die ehrenamtliche Stelle bescheinigt Das es täglich unter drei und wöchentlich unter 15 Stunden beschäftigung sind ? Oder reicht die eigene Mitteilung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo!

 

Die Ausübung einer Beschäftigung bzw. selbstständigen Tätigkeit muss der Rentenversicherung mitgeteilt werden. Im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses stehen z. B. regelmäßig ehrenamtlich in Kreis- und Gemeindeverwaltungen tätige Personen, deren steuerpflichtiger Teil der Aufwandsentschädigung ein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellt.

 

Wie bereits von „Schade“ mitgeteilt, wird ein Ehrenamt oftmals nicht im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder einer Selbständigkeit ausgeübt. Eine Mitteilung an die Rentenversicherung bzw. Bescheinigung der ehrenamtlichen Stelle erübrigt sich in diesen Fällen.

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15 Antworten

Praxisam 27.08.2025 | 13:53
Das Engelchen auf der einen Schulter sagt: "Ja, unbedingt!". Das Teufelchen auf der anderen Schulter sagt: "Erspare dir und allen Beteiligten die unnütze Bürokratie!"
Teufelam 27.08.2025 | 13:59
Da bin ichganz beim Teufel. Stelle mir gerade folgende Mitteilungen vor: Bin Notenwartin im Kirchenchor und brauche dafür wöchentlich 2,5 Stunden Bin Betreuer der D Junioren im Handball und Helden dem Trainer Dienstag und donnerstags beim Training uns Samstags beim Spiel Und alles landet bei der Sachbearbeitung und dann im Rundordner.
Klarer Fallam 27.08.2025 | 14:00
Auch eine ehrenamtliche Tätigkeit muss natürlich mit dem täglichrn Stundenumfang gemeldet werden. Eine Betätigung durch den "Arbeitgeber" ist aber ncht notwendig
Frageam 27.08.2025 | 14:03
Danke. Selbst hab ich die Stunden schon formlos gemeldet, wusste nur nicht ob das ausreichend ist
Auzug aus EM-rentenbescheidam 27.08.2025 | 14:06
In einem echten Rentenbescheid für eine volle EM-Rente steht wörtlich, Zitat: "Darf ich neben der Rente arbeiten? Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn Sie eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder ausüben. Ihre Rente kann dann wegfallen. Dies gilt selbst dann, wenn Sie nichts verdienen oder sogar Verluste erwirtschaften" Also müssen Sie das mitteilen, auch wenn Sie nichts verdienen.
Kein Problemam 27.08.2025 | 14:09
Wenn es der DRV nicht ausreichen sollte , dann melden die sich natürlich bei Ihnen, keine Sorge.
Gegenfrageam 27.08.2025 | 14:12
Ist es nicht üblicherweise so, dass sog. ehrenamtliche Tätigkeiten ohne Entgelt und/oder sonstige Vergütungen geleistet werden? Also entfallen doch hier - im Falle einer unentgeltlichen ehrenamtlicher Tätigkeit - jegliche Fragen nach einer wie auch immer gearteten Meldepflicht bzgl. der täglichen/wöchentlichen Stundenzahl. Weder hat man bei der Ausübung eines Ehrenamtes einen Arbeitgeber noch erhält man (wie üblicherweise bei Erwerbsarbeit) ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt.
Kommt ein bisschen drauf anam 27.08.2025 | 14:13
Kommt auch auf den zeitlichen Umfang. Wenn Sie zum Beispiel zweimal pro Woche jeweils 2 Studnen ein Ehrenamt ausüben und sonst keinerlei weitere Tätigkeit oder Einkommen haben, dann brauchen Sie das nicht zu melden, siehe hier: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/erwerbsminderung-und-…
Neinam 27.08.2025 | 16:09
Zitat von Gegenfrage anzeigenausblenden
Nein, da täuschen Sie sich. Es geht auch nicht primär um den Hinzuverdienst, sondern vor allem um die erlaubten "unter 3 Stunden pro Tag" bei voller EM-Rente. Und auch im Ehrenamt darf man eben regelmässig nicht länger arbeiten als diese "unter 3 Stunden pro Tag" (außer die DRV lässt das im Einzelfall nach Prüfung zu)
Schadeam 27.08.2025 | 17:44
Zitat von Auzug aus EM-rentenbescheid anzeigenausblenden
In aller Regel ist ein Ehrenamt weder selbständige Tätigkeit noch besteht ein Beschäftigungsverhältnis. So gesehen ist durchaus fraglich ob die Lektüre des Rentenbescheides mich verpflichtet der DRV zu melden, wenn ich im Kirchenvorstand gewählt bin, eine Jugendmannschaft ohne Geld betreue, eine Funktion als Kassier eines Vereins habe, u.v.m. Wer da irgendwelche Bedenken hat, soll das Ehrnamt der DRV melden (und die Sachbearbeitung nickt das kommentarlos ab) - ich kenne aber viele berentete Ehrenamtler, die das folgenlos und ohne schlechtes Gewissen einfach nicht melden (weil es eben kein Beschäftigungsverhältnis ist) Aber darüber können Perfektionisten und Bürokraten trefflich streiten
Nachfrageam 28.08.2025 | 08:09
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Das bedeutet dann also, dass man im unentgeltliches Ehrenamt zum Beispiel auch 5 Tage in der Woche je 8 Stunden am Tag tätig sein dürfte ohne jegliche Folgen für eine volle EM-Rente? Und dass dann auch länger als 6 Monate (von wegen Arbeitserprobung). Sorry, dass halte ich für ausgeschlossen. Aber vielleicht täusche ich mich ja. Kann jeder selber überlegen, wie er das handhabt und mit den potentiellen Folgen dann leben. Hier noch zwei anderere Beitrag, in dem das alles etwas anders darstellt: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/erwerbsminderung-und-… https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/volle-erwerbsminderun…
Schadeam 28.08.2025 | 10:34
Zitat von Nachfrage anzeigenausblenden
Und wer wäre in der Praxis so bescheuert und würde sich 40 Wochenstunden auf Dauer im Ehrenamt betätigen? Lassen Sie doch bitte die Kirche im Dorf und konstruieren keine Jahrtausendfälle. Ich habe ja nicht behauptt dass es verboten ist so etwas zu melden, aber die gängigen Ehrenämter in Kirche, Sport und sozialem Bereich sind keine Beschäftigungen (und der heutige Experte sieht das ja auch so, grins) und solche Meldungen sorgen ldiglich für das Anstigen der Bürokratie.
Gham 28.08.2025 | 11:29
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Das sagen Sie in Ihrem jugendlichen Leichtsinn. Der Versicherte darf jedoch nichts falsch machen. Ein Kreuz an der falschen Stelle, eine fehlende Unterschrift, einen Tatbestand nicht gemeldet und man ist ruiniert. In den Broschüren, Rechte und Pflichten des Rentenbeziehers könnte ja drin stehen, dass Ehrenämter nicht meldepflichtig sind, soweit sie erlaubte Erwerbstätigkeit nicht überschreitet. Ein Zuverdienst von fast 20.000 Euro ist eh utopisch und kann vernachlässigt werden.
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