Hallo JulianW,
es handelt sich hier um einen sehr individuellen Sachverhalt, der ohne genaue Kenntnis der Unterlagen nicht beurteilt werden kann. Auch zur Dauer des Widerspruchsverfahrens können wir keine allgemeinverbindliche Aussage treffen, da dies insbesondere davon abhängt, wann der Widerspruchsausschuss über den Sachverhalt entscheidet. Die Zeitdauer hängt somit von der Terminplanung des jeweiligen Rentenversicherungsträgers ab.
Wir bitten um Verständnis, dass wir solche spezielle Fragestellungen, in einem Internetforum nicht beantworten können.