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Akteneinsicht?

von Lydia08.01.2007 | 11:56
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7 Antworten

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Guten Tag ich habe einen ablehnenden Reha-Bescheid bekommen, mit der Begründung meine Erwerbsfähigkeit ist nicht gefährdet. Ich bin im laufenden Rentenverfahren und ich musste den Antrag stellen (wurde von der Arge aufgefordert). Als berücksichtigte Erkrankungen wurden nur zwei aufgeführt,meine Folgen der Krebserkrankung jedoch nicht. Und außerdem hat der Antrag, der mit Einschreiben an die DRV ging 5 Wochen gebraucht um beim Sachbearbeiter auf dem Tisch zu landen. Habe ich die Möglichkeit um Akteneinsicht; mich würde interessieren welche Befunde zur Rate gezogen wurden. Meine Krebserkrankung und deren Folgen sind die die mich besonders beeinträchtigen und leider werden die nicht berücksichtigt. Gruß Lydia

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich würde Ihnen raten, gegen den ablehnenden Reha-Bescheid Widerspruch einzulegen und gleichzeitig Akteneinsicht zu beantragen.

Der Entscheidung über den Reha-Antrag und der über den Rentenantrag liegen normalerweise die gleichen ärztlichen Befunde zugrunde. Wenn Ihr Reha-Antrag also tatsächlich abgelehnt wurde, weil Ihre Erwerbsfähigkeit nicht gefährdet ist, so wird sehr wahrscheinlich auch der Rentenantrag mit der gleichen Begründung abgelehnt. Mit dem Widerspruch gegen den Reha-Bescheid könnten Sie schon vor der Entscheidung über den Rentenantrag die Argumente des Rentenversicherungsträgers für eine Rentenablehnung entkräften, indem Sie Ihre gesundheitliche Situation nochmals verdeutlichen.

Wird Ihr Rentenantrag abgelehnt, weil keine Erwerbsminderung vorliegt haben Sie im übrigen weiterhin dem Grunde nach Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende.

6 Antworten

lydiaam 08.01.2007 | 12:16
... vergessen hat der ablehnende Bescheid der reha einen negativen Einfluss auf das Rentenverfahren? lydia
KSCam 08.01.2007 | 13:28
wenn die REHA abgelehnt wurde, weil die Erwerbsfähigkeit "nicht gefährdet sei", werden Sie wohl auch keine Rente bekommen. Und ob die Rentenversicherung wirklich alle Ihre Krankheiten kennt, weiß hier natürlich niemand. Nur: Sie haben doch den REHA und den Rentenantrag gestellt, in beiden Anträgen wird man nach allen maßgeblichen Krankheiten gefragt. Was haben Sie da angegeben? Was meinen eigentlich Ihre Ärzte zur REHA Ablehnung? Zeigen Sie denen den Ablehnungsbescheid und bitten Ihre Ärzte um Argumentationshilfe. Natürlich können Siew auch Akteneinsicht beantragen.
!!!am 08.01.2007 | 13:59
Normalerweise werden alle bekannten Gesundheitsbeeinträchtigungen berücksichtigt. Wie Sie schon selber sagen, kann das hier nicht beurteilt werden. Sie können bei Ihrem RV-Träger schriftlich Akteneinsicht beantragen. Sie können auch die Sachbearbeitung anrufen und erfragen welche Krankheiten berücksichtigt wurden. Vielleicht reicht dies ja schon aus.
lydiaam 08.01.2007 | 13:39
Hallo KSC die DRV hat alle meine ärztlichen Befunde; ebenso auch die Entlassungsberichte der Krebsnachsorge Reha. Meine behandelnden Ärzte und die Reha Ärzte stufen mich arbeitsunfähig unter drei Stunden ein. Warum meine gesamten Erkrankungen nicht als Grundlage genommen wurden, kann hier logo keiner beantworten. Meine Frage galt der Akteneinsicht und der AUSWIRKUNG auf den Rentenantrag. GGf. muss ich halt Widerspruch einlegen, um mein Rentenverfahren nicht zu gefährden. Lydia
Kritikeram 11.01.2007 | 01:35
"Mit dem Widerspruch gegen den Reha-Bescheid könnten Sie schon vor der Entscheidung über den Rentenantrag die Argumente des Rentenversicherungsträgers für eine Rentenablehnung entkräften, indem Sie Ihre gesundheitliche Situation nochmals verdeutlichen." Welch ein schwachsinniger Rat! Als medizinischer Laie sich ohne kompetente Hilfe mit Ärzten anlegen? Die Frau hat einen Rechtsanspruch auf vollständige Akteneinsicht (§ 25 SGB X) und sollte, da ist dem Experten zuzustimmen, fristwahrend Widerspruch einlegen. Und dann sollte sie kompetenten sozialrechtlichen Rat suchen - z.B. bei den Sozialverbänden, die auch Neumitgliederrn Rechtsschutz in alten Fällen gewähren (kostet a bisserl). Ansonsten gilt, daß Ärzte der Gegenseite ohnehin nicht vertrauenswürdig sind. Die FRau sollte sich daher die Frage stellen, ob pauschale Schweigepflichtentbindungserklärungen nicht schädlich sind. Sie wird sicher bei ihrer Akteneinsicht feststellen, daß ihr Vertrauen in den Arzt nicht gerechtfertigt war, weil schriftlicher Bericht mit nem Geheimstempel versehen ist uns vom mündlichen erheblich abweicht...
Lydiaam 11.01.2007 | 13:58
Hi kritiker ich habe mir eh auch schon Hilfe über den Sozialverband eingelegt.Morgen hab ich da einen Termin. Den Rat der Expertin ansich empfand ich nicht als schwachsinnig, sondern als "gut". Auch wenn ich als Normalo nie einen Widerspruch ohne Hilfe einlege....Akteneinsicht wird kommen. Ich frage mich immer nur warum nie meine Kreberkrankung und deren Folgen annerkannt wird. Das kann hier mir keiner beantworten. Berichte liegen der DRV vor (Befunde Rehaentlassungsberichte über die DRV) Wollte eigentlich nur klar stellen, dass ich den Rat des Experten für mich gut und aussagekräftig fand. Wie ich damit umgehe (mir Hilfe hole) ist meine Entscheidung Lydia Lydia
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