Hallo User,
Ihrer Schilderung nach zu urteilen erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Anwendung der Vertrauensschutzregelung. Ein abschlagsfreier Rentenzugang wäre bereit mit Vollendung des 60.Lebensjahres möglich.
Unklar ist allerings ist Ihre Frage nach einer "Verbesserung" Ihrer Altersrente wenn Sie bis zum 63.Lebensjahr warten würden. Ich empfehle Ihnen eine Beratungsstelle Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers aufzusuchen und dort eine maschinelle Ermittlung (fiktive Berechnung) vornehmen zu lassen.
M.f.G.