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Antrag auf Erwerbsminderungsrente

von Karin22.10.2009 | 13:24
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Hallo Ich habe bei einem Versichertenberater der DRV einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Ich habe alle meine behandelnden ärzte - Krankenhausaufenthalte - u.s.w. angegeben. Wie läuft das bei der DRV dann ab, werden von allen angegebenen Berichte- Befunde angefordert, und ist das regional vielleicht unterschiedlich ? Danke für antworten Karin

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da ich bisher bei drei verschiedenen Rentenversicherungsträgern beschäftigt gewesen bin, kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitungsweise durchaus (ggf. auch regional) unterschiedlich gehandhabt werden kann. Jeder Träger hat seine spezifischen Abläufe, die dem jeweiligen Haus angepasst wurden und der stetigen Verbesserung der Qualität und der Laufzeiten Rechnung tragen sollen.

Es kann also vorkommen, dass Ihr Antrag zunächst dem Arzt bzw. dem medizinischen Dienst des RV-Trägers vorgelegt wird oder zunächst die Sachbearbeitung ohne vorherige Vorlage so rasch wie möglich die med. Unterlagen zu bekommen versucht oder eben, dass Sie von dem Arzt, der Sie ggf. zu einer Untersuchung einladen wird, gebeten werden, selbst med. Unterlagen zur Untersuchung mitzubringen.

Auch wenn die weiteren Arbeitsabläufe unterschiedlich ausfallen, können Sie jedoch davon ausgehen, dass die Fremdbefunde, die die von Ihnen angegebenen Leiden betreffen, bei der Entscheidungsfindung gewürdigt werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Auch dies ist von RV-Träger zu RV-Träger verschieden. Beispielsweise weiß ich, dass die DRV Westfalen (zumindest in der Vergangenheit) in den größeren Städten, nach regionalen Gesichtspunkten eingerichtet, eigene Begutachtungsstellen hat bzw. hatte und grundsätzlich die Begutachtungsstellen eigenständig die Antragsteller zur dortigen Untersuchung/Begutachtung eingeladen haben. Nur wenn aufgrund der im Rentenantrag gemachten Angaben und aus den eingereichten/eingeholten med. Unterlagen ein Facharztgutachten für erforderlich gehalten wurde, wurde ein Gutachtenauftrag einem entsprechenden Facharzt erteilt.

Ihr Rentenversicherungsträger wird sich aufgrund Ihres Rentenantrages bestimmt in Kürze mit Ihnen bzgl. der weiteren Vorgehensweise in Verbindung setzen.

4 Antworten

Dörfleram 22.10.2009 | 15:12
Nein. Beim RV-TRäger ist dies nicht möglich. Die Gutachten werden immer bei niedergelassenen Fachärzten oder in Kliniken durchgeführt.
F U Nam 22.10.2009 | 14:33
Hallo Karin, in der Regel prüft die Rentenversicherung erst einmal ob ein grundsätzlicher Anspruch auf EM-Rente besteht, sprich: sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Wenn dies gegeben ist, kommt der Vorgang ins sogenannte Rentenvorverfahren/Sozialmedizinische Beratungsstelle. Dort werden dann in regionalen Diensstellen die med. Ermittlungen wie z.B. Arztbereichte, Reha-Entlassungsberichte oder Krankenhausberichte angefordert. Hierzu haben sie in der Regel die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden. Sollte ein eindeutiges Votum der beratenden Ärzte bei der RV über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer EM-Rente möglich sein, wird die Sachbearbeitung einen entsprechenden Bescheid fertigen. Sollte dies noch nicht möglich sein, kann durchaus ein weiterer niedergelassener Facharzt zu einer gutachterlichen Stellungnahme zusätzlich einen Auftrag erhalten. Der Abschluß stellt in jedem Fall ein Bescheid der Rentenversicherung dar. Rente oder nicht Rente, oder ggf. zuvor noch eine Reha, dass entscheidet die RV.
Karinam 22.10.2009 | 15:07
Danke für die ausführlichen antworten. Eine frage noch hinterher. Wenn eine zusätzliche Untersuchung stattfindet, kann die auch bei dem zuständigen Regional-Träger stattfinden, oder immer bei einem auswärtigem Arzt ? Karin
Pascalam 22.10.2009 | 15:31
Hallo Karin, die Antwort von @Dörfler ist falsch. Es gibt zahlreiche regionale RVTräger die einen eigen Ärztlichen Dienst haben. Gehe doch mal auf die Homepage Deines RVTrägers. Da findest Du die Antwort. Pascal
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