Hallo Saskia,
eine medizinische Reha soll Ihnen helfen, wieder fit für den Arbeitsalltag zu werden oder soll zumindest verhindern, dass Ihre Arbeitsfähigkeit sich weiter verschlechtert. Ob die Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitationsleistung erfüllt sind, kann nur im Rahmen eines entsprechenden Antrages beurteilt werden.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) werden erbracht, wenn Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Probleme wieder im Beruf stehen möchten. Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen in einem anderen Berufsfeld eröffnen. Dabei unterstützen Sie speziell ausgebildete Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung (sogenannte Rehafachberater) auf dem Weg in eine neue, berufliche Zukunft. Der Rehafachberater erarbeitet mit Ihnen gemeinsam, welche Berufe zu Ihrem Leistungsbild passen und welche Leistungen Ihnen genau helfen können, einen solchen Beruf zu ergreifen. Die Möglichkeiten der LTA sind sehr vielfältig und individuell. Wenn Sie sich daher vorstellen können, grundsätzlich wieder berufstätig zu sein, allerdings nicht in Ihrem letzten Beruf, scheint ein Antrag auf LTA der richtige Weg zu sein.
Sollte sich im Rahmen der medizinische Rehabilitation oder der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben herausstellen, dass Sie (wieder) einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben, gilt der jeweilige Antrag übrigens gleichzeitig als Rentenantrag und Ihnen wird (ggf. auch rückwirkend) eine Rente angeboten.
Inwieweit die Laborbefunde im Widerspruchsverfahren Auswirkungen auf Ihre Erwerbsfähigkeit haben, kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Im Rahmen eines Antrages auf eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen nur noch in wenigen Ausnahmefällen konkrete Verweisungsberufe benannt werden. In der Regel reicht der Verweis auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aus.
Für eine tiefergehende Beratung können Sie sich auch an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle oder an die kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800 wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung