Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitsaufnahme und volle Erwerbsminderung

von Sylvia Pallers10.01.2018 | 13:01
1460 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, die Experten und Schreiber, ich bin 59 und seit 2016 von der DRV als voll erwerbsgemindert auf unbestimmte Zeit begutachtet worden. Eine EMR steht mir nicht zu und ich bezog zum Lebensunterhalt Grundsicherung nach SGB XII. Nun bin ich aber seit ersten September 2017 wieder voll schichtig( 38,5 Wochenstunden) in meinem alten Beruf als Reinigungskraft unterwegs und tätig. Dem Sozialamt habe ich dies geschrieben und daraufhin wurde die Grundsicherung per Bescheid mir gestrichen. Dies finde ich auch richtig. Nun aber meine Frage: Kann die DRV dazu verpflichtet werden, mir den Status als voll erwerbsgemindert auf unbestimmte Zeit dann wieder abzuerkennen? Nicht, das ich durch das Weiter gelten dieses Status Nachteile erleide. Da weiß man ja nie. Da habe ich der DRV die Sache geschrieben und die haben sich nicht gemeldet. Was bedeutet denn das und was kann ich machen? Habe ich ja schon im September und dann noch mal im November geschrieben, aber keine Antwort! Was denken Sie als Experten, was ist richtig und was kann man tun? Danke dafür, das Sie mir helfen, ich habe Angst, das ich immer voll erwerbsgemindert auf unbestimmte Zeit bei der DRV bin. Ich will ja arbeiten und tu das doch auch. Verstehen Sie, ich ruhe mich nicht aus und faul bin ich doch auch nicht. Bitte, was soll ich denn tun? MlG Sylvia Pallers

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung prüft das Leistungsvermögen von Versicherten nur, wenn dies im Rahmen einer Antragstellung zur Entscheidung über die beantragte Leistung notwendig wird. In Ihrem Fall ist die dauerhafte volle Erwerbsminderung vermutlich in einem vorangegangenen Renten-, Rehabilitations- oder Grundsicherungsverfahren festgestellt worden. Allein eine Arbeitsaufnahme stellt keinen Grund für die Überprüfung der früheren medizinischen Entscheidung dar. Im Einzelfall könnte sogar bei voller Erwerbsminderung auf Kosten der Restgesundheit gearbeitet werden, ohne dass die volle Erwerbsminderung dadurch beseitigt wäre. Die Deutsche Rentenversicherung wird eine erneute medizinische Beurteilung erst wieder vornehmen, wenn dies in einem erneuten Antragsverfahren zur Feststellung der beantragten Leistung erforderlich wird. Sollten Sie erneut einen Erwerbsminderungsrenten- oder Rehabilitationsantrag stellen, empfehlen wir Ihnen, den Sachverhalt im Antrag von Ihrer Seite klar darzustellen. Es sollte erkennbar sein, dass Sie sich seit Beschäftigungsaufnahme wieder für voll Leistungsfähig gehalten haben und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Leistungsminderung eingetreten ist. Dann wird auch in künftigen Antragsverfahren eine genaue Prüfung und sachgerechte Entscheidung Ihrer beantragten Leistung erfolgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Feliam 10.01.2018 | 13:47
Wahrscheinlich wissen die Mitarbeiter der DRV nicht, was sie Ihnen schreiben sollen. Dass Sie nicht mehr erwerbsgemindert sind, haben Sie durch Ihre Beschäftigungsaufnahme widerlegt. Um das förmlich festzustellen, müssten Sie aktuell begutachtet werden. Da diese Feststellung im Moment für niemanden außer Sie selbst von Belang ist, wird also keine Behörde tätig werden. Also brauchen Sie gar nichts zu tun.
Cristine S.am 10.01.2018 | 15:54
Hallo Sylvia, Sie dürfen die Hoffnung nicht aufgeben. Bitte schreiben Sie so lange, bis Sie eine Antwort von der DRV erhalten. Nur Mut. Das wird schon klappen. Mfg
=//=am 11.01.2018 | 10:38
Hallo, die Experten und Schreiber, ich bin 59 und seit 2016 von der DRV als voll erwerbsgemindert auf unbestimmte Zeit begutachtet worden. Eine EMR steht mir nicht zu und ich bezog zum Lebensunterhalt Grundsicherung nach SGB XII. Nun bin ich aber seit ersten September 2017 wieder voll schichtig( 38,5 Wochenstunden) in meinem alten Beruf als Reinigungskraft unterwegs und tätig. Dem Sozialamt habe ich dies geschrieben und daraufhin wurde die Grundsicherung per Bescheid mir gestrichen. Dies finde ich auch richtig. Nun aber meine Frage: Kann die DRV dazu verpflichtet werden, mir den Status als voll erwerbsgemindert auf unbestimmte Zeit dann wieder abzuerkennen? Nicht, das ich durch das Weiter gelten dieses Status Nachteile erleide. Da weiß man ja nie. Da habe ich der DRV die Sache geschrieben und die haben sich nicht gemeldet. Was bedeutet denn das und was kann ich machen? Habe ich ja schon im September und dann noch mal im November geschrieben, aber keine Antwort! Was denken Sie als Experten, was ist richtig und was kann man tun? Danke dafür, das Sie mir helfen, ich habe Angst, das ich immer voll erwerbsgemindert auf unbestimmte Zeit bei der DRV bin. Ich will ja arbeiten und tu das doch auch. Verstehen Sie, ich ruhe mich nicht aus und faul bin ich doch auch nicht. Bitte, was soll ich denn tun? MlG Sylvia Pallers
Hallo Sylvia, Sie dürfen die Hoffnung nicht aufgeben. Bitte schreiben Sie so lange, bis Sie eine Antwort von der DRV erhalten. Nur Mut. Das wird schon klappen. Mfg
Das nützt nichts, denn definitiv ist die DRV nicht (mehr) zuständig. Nur in einem neuen Verfahren wird geprüft, ob weiterhin eine Leistungsminderung besteht. Sprechen Sie nochmal mit dem Sozial-/Grundsicherungsamt. Dieses soll sich an die DRV wenden und anfragen, ob weiterhin Erwerbsminderung vorliegt. Es sollten möglichst aktuelle ärztliche Unterlagen beigefügt werden. Auch wenn Sie jetzt selbst einen Rentenantrag stellen würden, stehen die Chancen auf eine ärztliche Begutachtung schlecht. Der DRV ist ja die volle EM bekannt. Und solange die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird keine Begutachtung durchgeführt. Es ist aber auch nicht ganz unwahrscheinlich, dass Sie weiterhin erwerbsgemindert sind, auch wenn Sie jetzt arbeiten. Wenn Sie mindestens 3 Jahre "durchhalten" und eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben oder ALG I oder Krankengeld beziehen und Sie dann nicht mehr arbeiten können, können Sie einen neuen Rentenantrag stellen. Dann müsste aber auch nachweislich z.B. ab Beschäftigungsbeginn keine Leistungseinschränkung mehr vorgelegen haben. Ist zugegebenermaßen ein bisschen kompliziert, aber anders nicht zu lösen.
Schadeam 11.01.2018 | 13:26
an =//= Was soll das Gespräch mit dem Grundsicherungsamt bringen? Die werden - zu Recht übrigens - keinen Finger krumm machen. Warum auch? Sie erhalten von dort kein Geld mehr weil Sie wieder voll arbeiten, daher gibt es für dieses Amt doch überhaupt keine Veranlassung an die DRV irgend etwas zu schreiben. Der dargestellte Sachverhalt ist Ihr eigenes Problem das sich momentan für keine Behörde stellt.
Sylvia Pallersam 12.01.2018 | 07:47
Hallo, die Experten und Schreiber wie ich hier sehe, habe ich mir wohl unnötig Sorgen gemacht. Ernst, das ist mein Mann, hat da wieder wie immer recht gehabt. Seit 40 Jahren sind wir Mann und Frau und das erste mal habe ich ihm nicht so recht geglaubt. Das war ein Fehler, den mache ich nicht wieder. Da danke ich Ihnen, den Experten und Schreibern für die gute Hilfe. Jetzt beginnt gleich die Schicht, deswegen muss ich jetzt Schluss machen. Danke und liebe Grüsse Sylvia Pallers
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026