1. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beträgt 45 Versicherungsjahre. Auf diese Wartezeit werden Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn nur unter bestimmten Voraussetzungen (Geschäftsaufgabe/ Insolvenz des Arbeitgebers) berücksichtigt.
2. Aufgrund Ihrer Schilderung haben Sie jedoch die Wartezeit vor dem ggf. beginnenden Leistungsbezug des Arbeitslosengeldes erfüllt, so dass der Bezug des Arbeitslosengeldes für die Erfüllung der Wartezeit nicht mehr erforderlich ist.