Jolanta D.: Kann ich dadurch in meinem Versicherungsverlauf irgendetwas verbessern ?
Ergänzend: Der Schuss (Nachweis) kann aber auch nach hinten losgehen - bei 'sehr guten Arbeits-/Ausbildungsentgelten' ...je nach dem, wie sich der Versicherungsverlauf entwickelt, kann es im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung auch zu (geringfügigen) negativen Auswirkungen führen. Mein Rat: erst vor einem möglichen Rentenbeginn die parallele Ausbildung von einer Beratungsstelle 'bewerten' lassen - natürlich (bevor andere hier den Hals aufmachen) sind alle für die DRV relevanten Daten auch mitzuteilen ...ist wie bei der 'ehrlichen' Steuererklärung ;-)
Gruß
w.
Es ist zwar richtig, dass sich Zeiten der Berufsausbildung im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung auch geringfügig negativ auswirken können. Allerdings sind diese Fallgestaltungen s e l t e n, in den meisten Fällen wirken sich Zeiten der Berufsausbildung wegen der Zuschlagsberechnung positiv oder zumindest neutral aus, wenn es keinen Zuschlag gibt.
Darüber hinaus ist zu Beitrag von W*olfgang anzumerken, dass in der Rentenversicherung die Tatsachenspeicherung gilt. Hat man eine Berufsausbildung absolviert, muss man dies in den Antragsformularen entsprechend angeben und die Nachweise vorlegen. Die Zeit der Berufsausbildung w i r d dann vom Rentenversicherungsträger dann im Versicherungskonto zu speichern. Man kann also nicht nach dem "Günstigkeitsprinzip" frei wählen, ob man Zeiten der Berufsausbildung anerkannt haben will oder nicht. Daher hat man auch keinen Anspruch darauf, sich in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung fiktive Probeberechnungen (mit und ohne Berufsausbildung) erstellen zu lassen.
Fazit: Es gibt in der Rentenversicherung zwarDispositionsmöglichkeiten (z. B. bei der Wahl des Rentenbeginns oder der Rentenart), aber nicht bei der Vormerkung, Anerkennung und Bewertung von rentenrechtlichen Zeiten.