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Experten-Antwort

Ausbildungszeiten

von Jolanta D.13.06.2015 | 15:13
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4 Antworten

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Betr.: Ausbildungszeiten Sehr geehrtes Expertenteam, mein Studium habe ich als Dipl.Sozialpädagogin abgeschlossen. Anschliessend, um eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin zu erlangen, habe ich 1 Jahr, Vollzeit (Sozialversicherung pflichtig) gearbeitet . Als Praktikantin mit Ausbildungsvertrag. Dann nach mündlichen und schriftlichen Prüfungen, habe ich die Anerkennung erlangt. In meinem Rentenversicherungsverlauf sind die o.g. Arbeitszeiten als gewöhnliche Arbeitszeiten eingetragen. Meine Frage : Diese Arbeitszeiten waren auch Ausbildungszeiten. Soll ich es bei DRV anmelden ? Kann ich dadurch in meinem Versicherungsverlauf irgendetwas verbessern ? Ich bitte um Ihre Antwort, danke Ihnen im Voraus, mit freundlichen Grüssen, Jolanta D.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Während einer Berufsausbildung erhalten Sie in der Regel kein oder nur ein vergleichsweise niedriges Arbeitsentgelt. Ist dies der Fall, werden Ihre Zeiten der beruflichen Ausbildung bei der späteren Rentenberechnung als sogenannte „beitragsgeminderte Zeiten“ aufgewertet, d. h. Ihre Rente erhöht sich.

Wir raten Ihnen daher, Ihre Berufsausbildung dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Zum Nachweis können Sie den Ausbildungsvertrag und das Prüfungs- bzw. Abschlusszeugnis vorlegen.

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3 Antworten

W*lfgangam 15.06.2015 | 19:51
Ergänzend: Der Schuss (Nachweis) kann aber auch nach hinten losgehen - bei 'sehr guten Arbeits-/Ausbildungsentgelten' ...je nach dem, wie sich der Versicherungsverlauf entwickelt, kann es im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung auch zu (geringfügigen) negativen Auswirkungen führen. Mein Rat: erst vor einem möglichen Rentenbeginn die parallele Ausbildung von einer Beratungsstelle 'bewerten' lassen - natürlich (bevor andere hier den Hals aufmachen) sind alle für die DRV relevanten Daten auch mitzuteilen ...ist wie bei der 'ehrlichen' Steuererklärung ;-) Gruß w.
-am 16.06.2015 | 09:44
Jolanta D.: Kann ich dadurch in meinem Versicherungsverlauf irgendetwas verbessern ?
Ergänzend: Der Schuss (Nachweis) kann aber auch nach hinten losgehen - bei 'sehr guten Arbeits-/Ausbildungsentgelten' ...je nach dem, wie sich der Versicherungsverlauf entwickelt, kann es im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung auch zu (geringfügigen) negativen Auswirkungen führen. Mein Rat: erst vor einem möglichen Rentenbeginn die parallele Ausbildung von einer Beratungsstelle 'bewerten' lassen - natürlich (bevor andere hier den Hals aufmachen) sind alle für die DRV relevanten Daten auch mitzuteilen ...ist wie bei der 'ehrlichen' Steuererklärung ;-) Gruß w.
Es ist zwar richtig, dass sich Zeiten der Berufsausbildung im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung auch geringfügig negativ auswirken können. Allerdings sind diese Fallgestaltungen s e l t e n, in den meisten Fällen wirken sich Zeiten der Berufsausbildung wegen der Zuschlagsberechnung positiv oder zumindest neutral aus, wenn es keinen Zuschlag gibt. Darüber hinaus ist zu Beitrag von W*olfgang anzumerken, dass in der Rentenversicherung die Tatsachenspeicherung gilt. Hat man eine Berufsausbildung absolviert, muss man dies in den Antragsformularen entsprechend angeben und die Nachweise vorlegen. Die Zeit der Berufsausbildung w i r d dann vom Rentenversicherungsträger dann im Versicherungskonto zu speichern. Man kann also nicht nach dem "Günstigkeitsprinzip" frei wählen, ob man Zeiten der Berufsausbildung anerkannt haben will oder nicht. Daher hat man auch keinen Anspruch darauf, sich in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung fiktive Probeberechnungen (mit und ohne Berufsausbildung) erstellen zu lassen. Fazit: Es gibt in der Rentenversicherung zwarDispositionsmöglichkeiten (z. B. bei der Wahl des Rentenbeginns oder der Rentenart), aber nicht bei der Vormerkung, Anerkennung und Bewertung von rentenrechtlichen Zeiten.
-am 16.06.2015 | 09:47
Jolanta D.: Kann ich dadurch in meinem Versicherungsverlauf irgendetwas verbessern ?
Ergänzend: Der Schuss (Nachweis) kann aber auch nach hinten losgehen - bei 'sehr guten Arbeits-/Ausbildungsentgelten' ...je nach dem, wie sich der Versicherungsverlauf entwickelt, kann es im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung auch zu (geringfügigen) negativen Auswirkungen führen. Mein Rat: erst vor einem möglichen Rentenbeginn die parallele Ausbildung von einer Beratungsstelle 'bewerten' lassen - natürlich (bevor andere hier den Hals aufmachen) sind alle für die DRV relevanten Daten auch mitzuteilen ...ist wie bei der 'ehrlichen' Steuererklärung ;-) Gruß w.
Es ist zwar richtig, dass sich Zeiten der Berufsausbildung im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung auch geringfügig negativ auswirken können. Allerdings sind diese Fallgestaltungen s e l t e n, in den meisten Fällen wirken sich Zeiten der Berufsausbildung wegen der Zuschlagsberechnung positiv oder zumindest neutral aus, wenn es keinen Zuschlag gibt. Darüber hinaus ist zum Beitrag von W*olfgang anzumerken, dass in der Rentenversicherung die Tatsachenspeicherung gilt. Hat man eine Berufsausbildung absolviert, muss man dies in den Antragsformularen entsprechend angeben und die Nachweise vorlegen. Die Zeit der Berufsausbildung w i r d dann vom Rentenversicherungsträger im Versicherungskonto gespeichert. Man kann also nicht nach dem "Günstigkeitsprinzip" frei wählen, ob man Zeiten der Berufsausbildung anerkannt haben will oder nicht. Daher hat man auch keinen Anspruch darauf, sich in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung fiktive Probeberechnungen (mit und ohne Berufsausbildung) erstellen zu lassen. Fazit: Es gibt zwar in der Rentenversicherung Dispositionsmöglichkeiten (z. B. bei der Wahl des Rentenbeginns oder der Rentenart), aber nicht bei der Vormerkung, Anerkennung und Bewertung von rentenrechtlichen Zeiten.
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