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Experten-Antwort

Aussteuerung GKV/ mediz. Reha nach Aussteuerung genehmigt/ wie finanziell abgesichert

von Hallorenkugel23.06.2018 | 11:53
202 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe von meiner GKV einen korrigierten Aussteuerung termin mit Datum 22.07.18 bekommen. Ursprünglich war der 21.09.18 von der Kasse genannt, das war aber wohl ein Rechenfehler der Krankenkasse. Das hätte auch alles mit dem Termin zum Rehabeginn gepasst, welchen ich von der Rehaklinik bekommen habe. Nun bin ich bezüglich meiner finanziellen Absicherung verunsichert. Was ist zu tun? Kann ich beim Rententräger Zwischenübergangsgeld für die Zeit vom 23.07. bis 30.07.18 beantragen oder kommt bei mir bis Antritt der Reha die Nahtlosigkeitsregelung beim AfA zum tragen? Was muss ich bezüglich meiner Mitgliedschaft in der GKV beachten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hallorenkugel,

Sie sollten sich rechtzeitig an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit wenden, dies gilt auch dann, wenn Sie noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Agentur für Arbeit ist Ihr Ansprechpartner für die Zeit nach der Aussteuerung durch Ihre Krankenkasse.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Durchführung der bereits bewilligten Rehabilitationsleistung.

Ihr Experte

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Kaiseram 23.06.2018 | 12:05
Warum sollte die DRV Zwischenübergangsgeld zahlen, wenn sich Ihre KK verrechnet hat? Sie werden sich arbeitslos melden müssen.
Hallorenkugelam 23.06.2018 | 12:14
Ok, das ist ja auch kein Thema. Aber was muss ich beachten, wo sind die Fallstricke? Gilt bei mir die Nahtlosigkeitsregelung, impliziert das die bereits genehmigte Reha?
Kaiseram 23.06.2018 | 12:28
Das ist eine Frage für die Agentur für Arbeit und nicht für die gesetzliche RV! Es wird sich aber sicher jemand hier im Forum finden, der sich auch berufen fühlt, sich zu den Leistungen der AfA zu äussern. Falls nicht, wenden Sie sich an ein Forum der Agentur für Arbeit.
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