Hallo Hallorenkugel,
Sie sollten sich rechtzeitig an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit wenden, dies gilt auch dann, wenn Sie noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Agentur für Arbeit ist Ihr Ansprechpartner für die Zeit nach der Aussteuerung durch Ihre Krankenkasse.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Durchführung der bereits bewilligten Rehabilitationsleistung.
Ihr Experte