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beamte

von sara10.05.2009 | 13:49
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, ich weiß meine frage gehört hier ins forum eigentlich nicht...aber evtl. kann mir irgendwer weiterhelfen: ich möchte auf lehramt gymnasium studieren...ich würde ja dann beamte werden denk ich mal. meine frage: wie schaut es aus bei beamten mit der rentenversicherung. meine schulzeiten habe ich schon anerkennen lassen und auch schon ein rentenkonto bei der BfA. war das jetzt umsonst? noch eine frage: dürfen beamte eigentlich noch zu ihren beamtenverdienst hinzuverdienen? liebe grüße und vielen dank! sara

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "John Maynard Keynes" ist nur die (nochmalige) Empfehlung hinzuzufügen, einen Termin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu vereinbaren, um in Ihrem Fall zu prüfen, ob Sie die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllen und ggf. einen Antrag auf Beitragserstattung (sofern Sie außer den Anrechnungs- auch Beitragszeiten zurückgelegt haben) zu stellen.

4 Antworten

Schadeam 10.05.2009 | 21:14
na ja, wenn Sie verbeamtet werden, war die Anerkennung der Schul- und Studienzeiten halt umsonst, weil die Beamtenversorgung ein anderes System ist. Aber das werden Sie wohl verkraften, all zu viel Mühe hat so was eine Studentin wohl nicht gekostet :-)) Und ob Sie neben Ihrem Job was zuverdienen dürfen, fragen Sie bitte wenn es soweit ist, Ihren Arbeitgeber. Und 2 persönliche Dinge: a) sollten verbeamtete Lehrer eigentlich genung verdienen (im Vergleich zu vielen andern) b) hört man doch immer die Vorbereitung auf den Unterricht, und die Korrekturen sind sooo zeitaufwändig - wo nimmt ein junger engagierter Lehrer dann die Zeit für einen Nebenjob her? Sorgen haben Sie...oder wollen Sie wieder mal eine Neiddiskussion anzetteln?
Angleram 10.05.2009 | 21:52
Leider wurde Ihre Frage falsch beantwortet. 1.Als Beamtin bekommen Sie zu gegebener Zeit eine Pension.aus der jeweiligen Pensionskasse. 2.von der BFA bekommen Sie eine anteilige Rente aus der Rentenkasse Ihre Tätigkeit als Angestellte ist somit im Alter nicht umsonst. 3. Eine Nebentätigkeit müssen Sie sich immer genehmigen lassen sowohl als Beamtin,als auch im Angestelltenverhältnis. Empfehlung. Lassen sie sich den Unterschied ..Beamtin / Angestellte in der Personalabteilung genau erklären. Der Unterschied ist erheblich.
Chrisam 11.05.2009 | 06:19
Die Frage ist nicht falsch beantwortet worden. Hier steht in der Frage nichts von einem Angestelltenverhältnis. Eine Altersrente kommt nur in Frage, wenn die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist und das ist mit den bisher nachgwiesenen Ausbildungszeiten nicht der Fall.
John Maynard Keynesam 11.05.2009 | 08:23
Zweimal Halbwissen ergibt zusammengerechnet leider nicht immer eine vollständig richtige Antwort. Wenn Userin Sara ihre Schulzeiten in ihr bei der DRV bestehendes Versicherungskonto eintragen hat lassen, dann wurde auch in der Regel mindestens ein Beitrag zur gesetzlichen Versicherung entrichtet. Sofern diese Beitragsleistung mindestens 60 Kalendermonate umfasst, besteht neben einem Anspruch auf Pension ein eigenständiger Anspruch auf Regelaltersrente, die je nach Alter zwischen 65 und 67 realisiert werden kann. Ob Sara tatsächlich etwas davon hat, ist abzuwarten, nachdem in vielen Fällen die Rente auf die Pension angerechnet wird. Liegt die Beitragsleistung unter 60 Monaten, besteht für beamte bei selbst geleisteten Beiträgen ein Anspruch auf Beitragserstattung. Ein Besuch bei einer Beratungsstelle der DRV wird hier Licht ins Dunkel bringen und möglicherweise für einen kleinen Geldsegen sorgen. Die Erlaubnis zur Durchführung einer Nebentätigkeit kann im Rahmen der geltenden Verordnungen beim zuständigen Dienstherrn beantragt werden. Die Geringfügigkeitsgrenzen der Rentenversicherung spielen dabei - für die Genehmigung - zunächst keine Rolle, allerdings kann bei Überschreiten derselben eine Sozialversicherungspflicht in der Nebentätigkeit eintreten.
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