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Experten-Antwort

Befreiung der Sozialversicherungspflicht bei vorzeitigem Rentenbeginn

von drei sterne02.05.2019 | 15:34
254 Ansichten
2 Antworten

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Kann ich mich von der Sozielversicherungpflicht (RV u. AV) befreien lassen wenn ich z.B. 6 Monate vor dem normalem Rentenbeginn (Altersrente) mit den entsprechenden Abschlägen in Rente gehe aber trotzdem weiter arbeite (als Angestellter)?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo drei sterne,

nein, eine solche Möglichkeit besteht nicht. Allein der Rentenbezug einer vorgezogenen Altersrente bewirkt weder die Rentenversicherungsfreiheit noch eine Berechtigung zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.

Erst nach Vollendung der Regelaltersgrenze tritt bei Bezug einer Altersvollrente die Versicherungsfreiheit Kraft Gesetz ein. Auf diese Versicherungsfreiheit kann jedoch auch mittels Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet werden (§ 5 Abs. 4 SGB VI).

Eine vergleichbare Regelung (nur zur Versicherungsfreiheit) existiert auch für den Bereich der Arbeitslosenversicherung (§ 28 SGB III).

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1 Antworten

senf-dazuam 02.05.2019 | 16:33
Das SGB VI sagt dazu im § 5 (Versicherungsfreiheit): "(4) Versicherungsfrei sind Personen, die 1. nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen, 2. ... Satz 1 gilt nicht für Beschäftigte in einer Beschäftigung, in der sie durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Der Verzicht kann nur mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend. Die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend für selbständig Tätige, die den Verzicht gegenüber dem zuständigen Träger der Rentenversicherung erklären." Also vor der Regelaltersgrenze und bei Bezug einer Teilrente geht das nicht.
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