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Experten-Antwort

Befristete EM-Rente und Wiedereingliederung bei einem "neuen" AG

von Paul L.16.05.2018 | 23:25
391 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag. Ich (39) beziehe derzeit (bis Ende August bewilligt) eine volle EM-Rente, die nur aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes voll ausbezahlt wird. Arbeitsfähig wäre ich lt. Gutachten also 3-6 Stunden täglich. Die Rente läuft seit 2006, jetzt stünde also die 4. Verlängerung an. Die letzten 3 Jahre waren gesundheitlich so stabil, dass ich erwäge ins "Berufsleben" zurückzukehren, auch meine Ärzte würden das befürworten. Da ich finanziell nicht über die Runden kommen würde, habe ich seit 3 Jahren einen Job auf 450 Euro Basis, der mir ein völlig neues Feld eröffnet hat und mir viel Spaß macht. Genau in dem Bereich könnte ich mir vorstellen in Zukunft zu arbeiten und mein Arbeitgeber für diesen Minijob hat auch deutlich signalisiert, dass er mich unterstützen würde. Zum Zeitpunkt des ersten Rentenbescheids hatte ich eine Stelle im öffentlichen Dienst, dieser Vertrag ruht solange es eine befristete Rente ist. Und hier liegt die Krux: soweit ich es verstehe könnte ich eine Wiedereingliederung nur bei diesem Arbeitgeber bekommen, weil letzte Arbeitsstelle bevor Berentung. Eine Arbeitsaufnahme dort kommt für mich aus verschiedenen Gründen aber nicht mehr in Frage. Long story short: gibt es eine Möglichkeit, dass sowas wie eine Wiedereingliederung bei einem "neuen" Arbeitgeber (finanziell) unterstützt wird? Falls ja: wer wäre der richtige Ansprechpartner? DRV? BfA? KK? Auch wenn es sicher der "bequemere" Weg wäre wieder eine EM-Rente zu beantragen und diese dann durch einen Minijob aufzustocken, möchte ich (langsam) weg von der Rente und wissen wie ich das unter meinen Voraussetzungen am besten anstellen kann. Ein Rehaaufenthalt würde in meinem Fall z.B. kaum bis gar nichts bringen, diese Kosten möchte ich gar nicht aufrufen. Ich hoffe man versteht mein Anliegen, ansonsten bitte einfach nochmal konkret nachfragen. Einen Termin bei der DRV zur Beratung habe ich schon, allerdings erst in knapp 14 Tagen und ich würde gerne vorher schon ein paar Infos einholen. Vielleicht ist die DRV gar nicht der richtige Ansprechpartner... Viele Grüße und Danke, PL

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paul,

zur Sicherheit sollten Sie sich erkundigen, ob Sie sich an dem vereinbarten Termin mit einem Reha-Fachberater unterhalten werden. Die Verfahrensweise bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist nicht bei allen Rentenversicherungsträger einheitlich. Es ist z.B. denkbar, dass Sie zunächst einen entsprechenden Antrag stellen müssen, über den zunächst grundsätzlich positiv entschieden werden müsste, damit dann der Reha-Fachberater tätig werden kann. Die Verfahrensweise bei Ihrem Rentenversicherungsträger sollten Sie deshalb direkt bei diesem erfragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Paulam 17.05.2018 | 13:29
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Paulam 17.05.2018 | 13:29
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Deutsche Rentenversicherung
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