Hallo Paul,
zur Sicherheit sollten Sie sich erkundigen, ob Sie sich an dem vereinbarten Termin mit einem Reha-Fachberater unterhalten werden. Die Verfahrensweise bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist nicht bei allen Rentenversicherungsträger einheitlich. Es ist z.B. denkbar, dass Sie zunächst einen entsprechenden Antrag stellen müssen, über den zunächst grundsätzlich positiv entschieden werden müsste, damit dann der Reha-Fachberater tätig werden kann. Die Verfahrensweise bei Ihrem Rentenversicherungsträger sollten Sie deshalb direkt bei diesem erfragen.