Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Begrenzung von Zurechnungszeiten

von Peter07.02.2008 | 17:01
1579 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ein Bezieher von Erwerbsminderungsrente bezog von 12/2000 bis 12/2007 Erwerbsminderungsrente. Ab 1/2008 bezieht er Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 60. Lebensjahr. Der Rentenbezug wurde nur bis 8/2004 bei der Bewertung beitragsfreier Zeiten berücksichtigt und mit dem Gesamtleistungwert multpliziert. Die letzten 40 Monate stehen zwar mit im Versicherungsverlauf, wurden aber offensichtlich vergessen - oder gibt es andere Begründungen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "Michael1971" ist nichts hinzuzufügen.

3 Antworten

???am 07.02.2008 | 17:37
Kann es sein, dass Sie hier Zeiten des Rentenbezugs während der Zurechnungszeit mit Zeiten des reinen Rentenbezugs verwechseln?Das erste ist eine Anrechnungszeit, der reine Rentenbezug wird nur bei der lückenberechnung bei der Gesamtleistungsbewertung berücksichtigt.
Peteram 07.02.2008 | 18:04
Hallo ??? Wahrscheinlich haben Sie recht. Im Versicherungsverlauf sind die Zeiten tatsächlich unterschiedlich benannt- und entsprechend bewertet. Kann es sein, daß Zeiten von "Rentenbezug" EU-Renten ohne zeitliche Begrenzung sind und "Rentenbezug mit Zurechnungszeiten" begrenzte EU-Renten sind. Das wäre eine begreifbare Erklärung.
Michael1971am 08.02.2008 | 06:32
Guten Morgen, der Grund ist ganz einfach. Bei Rentenbeginn vor 01.01.2001 handelt es sich um eine EU-Rente nach altem Recht. Hier sind keine Abschläge enthalten, dafür gab es nach damaligem Recht eine Zurechnungszeit bis zum 55. Lebensjahr voll. Zwischen dem 55. Lebensjahr und dem 60. Lebensjahr wurde aber nur ein Drittel als Zurechnungszeit angerechnet. Bei 60 Monaten sind das also 20 Monate Zurechnungszeit, und 40 Monate ohne. Mit der Befristung der Rente hat dies nichts zu tun. Da nur der Rentenbezug mit Zurechnungszeit und die vor dem Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit eine bewertete Anrechnungszeit für die Folgerente darstellt, ist also alles korrekt berücksichtigt. Der nichtbewertete Rentenbezug bis zum 60. Lebensjahr ist lediglich im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung wichtig, da hierdurch Lücken bei der Berechnung vermieden werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026