Hallo Anne,
wie bereits von KSC dargelegt ermitteln sich die Entgeltpunkte aus Ihrem Bruttoverdienst. Die Beiträge daraus zur Rentenversicherung werden anteilig von Ihnen und dem Arbeitgeber gezahlt. In der Rentenberechnung sind diese für Sie nicht sichtbar. In Ihren früheren Gehaltsbescheinigungen können Sie jedoch die seinerzeit geleisteten Anteile erkennen.