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Experten-Antwort

Berufliche Rehabilitation!

von michapelig17.09.2013 | 20:19
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie bereits beschrieben befinde ich mich in einer medizinischen Rehaklinik. Heute war Arztvisite, dort wurde mir gesagt das ich meinen Beruf als Krankenpfleger nicht mehr ausüben kann. Ich werde als Arbeitsunfähig entlassen. Ich bin bereits seit dem 23.07.12 krank geschrieben, also mehr als 1 Jahr! Es wurde heute ein Antrag für eine beruflichen Rehabilitation an die DRV Bund geschickt. 1.Wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis die DRV über den Antrag entscheidet? Klar ist mir, das die liebe DRV erst einmal den Entlassungsbericht abwarten wird. 2.Wie lange dauert es ab diesem Zeitpunkt in etwa, bis die DRV über den Antrag entscheiden wird? Ich bin bereits bei der Krankenkasse ausgesteuert, hatte vor der Reha ALG 1 erhalten. Für die Zeit der Reha erhalte ich Übergangsgeld von der DRV. Von wem erhalte ich nach nach der Reha bis zum Bescheid über die LTA mein Geld, von der DRV oder wieder vom Arbeitsamt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Fragen in diesem Expertenforum werden von Mitarbeitern der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantwortet. Die DRV Bund ist an diesem Forum nicht beteiligt.

Zu der Bearbeitungsdauer kann leider keine Aussage gemacht werden. Für die Entscheidung über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigt die DRV Bund natürlich entsprechende Unterlagen. Dazu gehören selbstverständlich auch aussagekräftige medizinische Unterlagen (Entlassungsbericht). Sie können sich jederzeit nach dem Bearbeitungsstand bei der DRV Bund erkundigen.

Nach der Leistung zur medizinischen Rehabilitation haben Sie offensichtlich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern dieser Anspruch noch nicht ausgeschöpft ist.

Ein Anspruch auf Übergangsgeld durch die DRV Bund besteht nur, wenn u. a. nach der Leistung zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, während derer dem Grunde nach ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht und diese aus Gründen, die der Versicherte nicht zu vertreten hat, nicht unmittelbar anschließend durchgeführt werden können.

Sie können diesen Anspruch mit der DRV Bund klären, sobald eine Entscheidung über Ihren Antrag vorliegt.

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1 Antworten

Solveigam 18.09.2013 | 14:47
Hallo Micha, ich kann nur von mir berichten. Bei mir hat die Bearbeitung des LTA-Antrages von der Eingangsbestätigung der DRV bis zur Bewilligung dm Grunde nach sage und schreibe 7 Monate gedauert...obwohl alle " aussagekräfitgen " Unterlagen vorlagen. Ich hoffe sehr für Dich, dass das bei Dir schneller geht. Durch diese Wartezeit wäre ich nach der Berufsfindung beinahe in Hartz4 gerutscht. Das konnte ich nur durch einen Antrag auf Zwischenübergangsgeld nach § 51 SGB IX "Weiterzahlung der Leistungen" abfangen. Das war aber auch eine zähe Geschichte, die ich nur mit Hilfe des VdK druchgeboxt habe. Gruß Solveig
Deutsche Rentenversicherung
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