Die Fragen in diesem Expertenforum werden von Mitarbeitern der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantwortet. Die DRV Bund ist an diesem Forum nicht beteiligt.
Zu der Bearbeitungsdauer kann leider keine Aussage gemacht werden. Für die Entscheidung über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigt die DRV Bund natürlich entsprechende Unterlagen. Dazu gehören selbstverständlich auch aussagekräftige medizinische Unterlagen (Entlassungsbericht). Sie können sich jederzeit nach dem Bearbeitungsstand bei der DRV Bund erkundigen.
Nach der Leistung zur medizinischen Rehabilitation haben Sie offensichtlich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern dieser Anspruch noch nicht ausgeschöpft ist.
Ein Anspruch auf Übergangsgeld durch die DRV Bund besteht nur, wenn u. a. nach der Leistung zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, während derer dem Grunde nach ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht und diese aus Gründen, die der Versicherte nicht zu vertreten hat, nicht unmittelbar anschließend durchgeführt werden können.
Sie können diesen Anspruch mit der DRV Bund klären, sobald eine Entscheidung über Ihren Antrag vorliegt.