Bitte nehmen Sie umgehend mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger Kontakt auf! Telefonisch und schriftlich (Durchschrift an die Krankenkasse).
Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass bereits seit längerer Zeit Arbeitsunfähigkeit besteht und dass Beschäftigungsverhältnis konkret gefährdet ist, wenn nicht eine Unterstützung durch den Rentenversicherungsträger erfolgt. Fordern Sie eine Kontaktaufnahme durch den Rehabilitations-Fachberater mit Ihrem Arbeitgeber zur Abklärung / Unterstützung einer innerbetrieblichen Umsetzung, ggf. unter Fristsetzung.
Gute Besserung.