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Experten-Antwort

Berufliche Rehabilitation - Ende AU

von ClMo02.02.2017 | 18:37
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, bin froh das Forum gefunden zu haben, obwohl die teilweise bösartigen und vom Thema abschweifenden Antworten nicht sein sollten - nur mal so...... ;-) Meine Frage. Es wurde ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben / berufl. Rehabilitation gestellt. Ggf. ist eine Umsetzung beim bisherigen Arbeitgeber möglich (bisherige Arbeit so leider nicht mehr möglich). Die Bearbeitung bei der RV läuft und dauert ja bekanntlich. Aber was ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit beendet, aber der Antrag bei der RV noch nicht genehmigt ist? An den bisherigen Arbeitsplatz zurück geht nicht. Muß man dann zwischenzeitlich zum Arbeitsamt? Jemand Erfahrung? Schönen Abend. LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte nehmen Sie umgehend mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger Kontakt auf! Telefonisch und schriftlich (Durchschrift an die Krankenkasse).

Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass bereits seit längerer Zeit Arbeitsunfähigkeit besteht und dass Beschäftigungsverhältnis konkret gefährdet ist, wenn nicht eine Unterstützung durch den Rentenversicherungsträger erfolgt. Fordern Sie eine Kontaktaufnahme durch den Rehabilitations-Fachberater mit Ihrem Arbeitgeber zur Abklärung / Unterstützung einer innerbetrieblichen Umsetzung, ggf. unter Fristsetzung.

Gute Besserung.

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8 Antworten

ClMoam 02.02.2017 | 19:01
Hallo Schorsch, danke für die Antwort. Das Problem ist nur, die Hausärztin ist unsicher wegen weiterer Krankschreibungen. Derzeit bis Ende Februar. Mein Mann darf nicht mehr in Höhe und an rotierenden Maschinen arbeiten - war aber bisher berufsbestimmend. Derzeit ist er noch in Medikamenteneinstellung. "Auf dem Boden" könnte er ggf. aber bald arbeiten. Dazu wäre Arbeitsplatzumgestaltung/-setzung nötig. Deshalb der Antrag bei der RV....... LG
Schorscham 02.02.2017 | 18:51
Sie gaben in Ihrem ersten Beitrag an, dass Ihr Mann seit Juli 2016 arbeitsunfähig ist. Er dürfte demnach noch bis Ende dieses Jahres Anspruch auf Krankengeld haben. Bis dahin sollte der Reha-Antrag eigentlich abschließend bearbeitet worden sein. Fall es doch länger dauern sollte, wäre in der Tat die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Ansprechpartner. MfG
Schorscham 02.02.2017 | 19:17
Nachtrag: Da die Krankenkasse doch bestimmt über den LTA-Antrag Ihres Mannes informiert wurde, glaube ich nicht, dass von dort Schwierigkeiten drohen könnten. Ansonsten setzen Sie die Krankenkasse nachträglich darüber in Kenntnis. MfG
Schorscham 02.02.2017 | 19:08
Meines Wissens gilt man so lange als arbeitsunfähig, bis man seinen bisherigen Beruf wieder ausüben kann oder bis man arbeitslos ist. Für Arbeitslose gelten besondere AU-Richtlinien: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1300/AU-RL_2016-10-20_iK-20… MfG
ClMoam 02.02.2017 | 19:24
Hallo Schorsch, ja, die Krankenkasse hat mein Mann informiert und die waren erstaunt und positiv überrascht, dass er den Antrag von sich aus bei der RV abgegeben hat (ohne Aufforderung der Krankenkasse)........ Er ist auch noch in ungekündigtem Arbeitsverhältnis. LG
Schorscham 02.02.2017 | 19:29
Dann darf die Hausärztin selbstverständlich auch weiterhin AU-Bescheinigungen ausstellen. Und zwar so lange, bis die Krankenkasse protestiert, was aber in diesem Fall nicht zu erwarten ist. MfG
ClMoam 02.02.2017 | 19:39
Danke für die Antworten. Schön, jemanden fragen zu können :-) Ist derzeit ne schwere Zeit voller Zukunftsängste / -sorgen .... LG
Schorscham 02.02.2017 | 19:45
Ich habe vor 17 Jahren Ähnliches durchgemacht und kann mich sehr gut in Ihre Lage versetzen. Alles Gute für Sie und Ihren Mann!;-)
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