Das Berufliche-Rehabilitierungs-Gesetz regelt den Ausgleich für berufliche Benachteilungen in der DDR. Dabei müssen die Benachteilungen (zumindest teilweise) politisch bedingt sein. Von der Rehabilitierungsbehörde wird auf Antrag des Versicherten eine Bescheinigung ausgestellt, aus der sich die Beschäftigung/Ausbildung ergibt, die ohne die berufliche Benachteiligung ausgeübt worden wäre. Liegt diese der DRV vor werden diese Zeiten dem Rentenkonto zu geführt. Dabei erhalten AZ Werte wie AZ, Beschäftigungszeiten Werte, wie Beschäftigungszeiten, sie werden also lediglich ersetzt!